Ärzteschaft

Ärztekammer Brandenburg passt Regelung zur Fernbehandlung an

  • Dienstag, 19. März 2024
/Marc Wiegelmann, stock.adobe.com
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Brandenburg – Die Regelungen für Fernbehandlungen – wie etwa Videosprechstunden – sind in Brandenburg erweitert worden. Das hat die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg am vergangenen Wochenende beschlossen, wie sie heute bekannt gab.

Die Neuregelung sieht vor, dass in medizinisch geeigneten Fällen kein zwingender Praxisbesuch mehr erfor­der­lich ist. Bis­her galt, dass es im Rahmen eines Behandlungsfalls mindestens ein Praxisbesuch gegeben ha­ben musste, bevor eine Videobehand­lung erfolgen durfte.

Die Delegierten beschlossen dazu eine Anpassung der Regelung zur Fernbehandlung an die Musterberufs­ordnung der Bundesärztekammer. Brandenburg ist bundesweit die letzte Ärztekammer, die die ausschließliche Fernbehandlung gestattet.

Die Ärztekammer wies aber auch darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall einer Behandlung und bei jedem Behandlungs­schritt unter besonderer Sorgfalt zu entscheiden haben, ob und in welchem Um­fang die Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist.

„Videosprechstunden und sonstige Fernbehandlungen sind weiterhin immer an eine herkömmliche Arztpraxis gebunden, in der Patienten auch unmittelbar behandelt werden können“, hieß es von der Kammer, deren Dele­gierte sich am Wochenende mit weiteren Themen wie Arzneimittelengpässe und der Finanzierung der Ge­sundheitsversorgung befasst haben.

In einer Resolution forderten die Mitglieder der Kammerver­sammlung das Bundesgesundheitsministerium auf, auf Bundesebene zeitnah einen ressortübergreifenden Dialog mit allen relevanten Akteuren und Beteilig­ten aus Produktion, Forschung, Wissenschaft und Distribution sowie der Länder aufzunehmen, um sowohl die aktuellen Fragen als auch die langfristige Sicherung und den Ausbau des Arzneimittelstandorts Deutschland gemeinsam zu erörtern.

In einer weiteren Resolution riefen sie die Bundespolitik zur Stärkung der ambulanten und stationären Versor­gung auf. Die Gesundheitsversorgung sei Bestandteil der Daseinsvorsorge des Staates, finanzielle Rahmenbe­dingungen, die die Existenz von Praxen sichern, seien unabdingbar.

Dazu gehöre neben der Entbudgetierung der Leistungen aller ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten auch eine Modernisierung der Finanz­systeme und eine funktionierende, für Praxen kostenneutrale Digitalisierung.

Darüber hinaus rufen die Mitglieder der Kammerversammlung die Bundespolitik dazu auf, ihren gesetzlich verankerten Verpflichtungen im stationären Bereich nachzukommen und für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen, die dringend benötigt werde, da Insolvenzen abgewendet werden müssten und viele Kliniken Defizite in Millionenhöhe machten.

Vor allem im ländlichen Raum drohten durch Klinikschließungen weite Wege zur stationären Versorgung und lange Wartezeiten in den noch verbliebenen Häusern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, noch in diesem Jahr im Rahmen einer Zwischen­finanzierung ein Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser aufzulegen.

may/EB

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