Ärztekammer Niedersachsen gegen Dienstverpflichtung in Epidemien

Hannover − Nach der Pflegekammer und Ärzteverbänden wehrt sich nun auch die Ärztekammer Niedersachsen gegen einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der eine Dienstverpflichtung von Ärzten und Pflegekräften während einer Epidemie ermöglichen würde.
Die Präsidentin der Ärztekammer, Martina Wenker, sagte heute, sie lehne eine „Zwangsrekrutierung“ von Ärzten entschieden ab. „Es besteht keinerlei Grund zu der Annahme, dass die Ärzteschaft durch staatlichen Zwang zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit angehalten werden muss“, sagte sie.
Mit dem Vorhaben stoße die Politik allen Ärzten, die sich freiwillig in der Coronakrise engagieren, vor den Kopf. Alternativ könne ein Freiwilligenregister eingeführt werden.
Der Marburger Bund Niedersachsen (MB) zweifelte vor kurzem bereits an, dass die geplante Regelung verfassungsgemäß ist. Die Verpflichtung stelle einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten im Gesundheitswesen dar, so der MB.
Das betreffe nicht nur das Grundrecht der Berufsfreiheit, sondern auch die Freizügigkeit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Denn genügend Schutzausrüstung steht weiterhin nicht in allen Einrichtungen in ausreichendem Maße zur Verfügung“, kritisierte der zweite Vorsitzende des MB Niedersachsen, Andreas Hammerschmidt.
Die Pflegekammer hatte kritisiert, damit bestehe die Gefahr, dass Pfleger den Einsatzort, den Arbeitsumfang und die Art der Tätigkeit nicht frei bestimmen können.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht für den Epidemiefall vor, dass eine Beteiligung von Ärzten und Pflegekräften an den Maßnahmen „zur Bekämpfung der bedrohlichen übertragbaren Krankheit“ angeordnet werden kann.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: