Niedersachsen nimmt Abstand von Plänen zur Zwangsrekrutierung

Hannover – Niedersachsen rückt von seinen bisherigen Plänen ab, in pandemischen Krisenzeiten Ärzte und Pflegekräfte zum Dienst in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen behördlich verpflichtet zu können. Das hat das niedersächsische Gesundheitsministerium dem Deutschen Ärzteblatt bestätigt.
Nach einer heutigen Anhörung im Landtag hätten sich die Fraktionen darauf verständigt, die entsprechende Passage aus dem geplanten Coronabündelungsgesetz zu streichen, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Er betonte, es sei niemals das Ziel gewesen, Ärzte zum Beispiel in Behelfskrankenhäuser „zu kommandieren“. Es sei vielmehr darum gegangen, auch in Pandemiezeiten dafür sorgen zu können, dass Praxen weiterhin geöffnet blieben. Das sei auch weiterhin ein Ziel des Gesetzes.
Die Regierungsfraktionen teilten mit, die Beschäftigten in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen hätten in der Coronakrise unter Beweis gestellt, dass eine Verpflichtung nicht erforderlich sei. „Wir setzen daher weiter auf Freiwilligkeit und die bestmögliche Ausstattung mit Schutzkleidung“, erklärten die Sozialpolitiker Uwe Schwarz (SPD) und Volker Meyer (CDU).
Die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) zeigten sich erfreut über die Entwicklung. Die geführten Gespräche der vergangenen Tage hätten Erfolg gehabt, teilten Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Martina Wenker und der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch mit. Man „bedanke sich“ bei den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen für die konstruktiven Gespräche.
KVN und Ärztekammer betonten, dass auch die Landtagsabgeordneten in Niedersachsen es in großer Mehrheit weder für angemessen noch für notwendig halten würden, Angehörige der Heil- und Pflegeberufe bei Pandemien per Zwang zu verpflichten.
„Notwendig ist jetzt der Dank für den bislang hervorragenden Einsatz von Ärzteschaft und Pflegeberuflern. Vertrauen für die Bewältigung kommender Herausforderungen ist jetzt das Gebot der Stunde“, mahnte Wenker.
„Die Zwangsverpflichtung wäre ein ganz falsches Signal an Ärzte, Pflegepersonal und Öffentlichkeit gewesen“, erklärte Barjenbruch. Es mangele nicht an der Motivation dieser Berufsgruppen.
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