Ärztekammer warnt vor länderübergreifender Angleichung der Weiterbildungsordnung

Mainz – Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat sich besorgt über Pläne der Europäischen Union (EU) geäußert, die ärztliche Aus- und Weiterbildung und somit auch die gegenseitige europaweite Facharztanerkennung anzugleichen.
Der hohe Anspruch an die Qualität ärztlicher Aus- und Weiterbildung müsse aufrecht erhalten bleiben. Sie dürfe nicht möglichen Novellierungsabsichten der EU geopfert werden, warnten die Delegierten. Denn eine solche Novelle würde sich an der kürzesten nationalen Weiterbildungszeit in den EU-Ländern orientieren.
„Für die ärztliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, die im Europa-Vergleich mit zu den längsten und qualitativ besten zählt, würde eine solche Nivellierung einen erheblichen Qualitätsverlust bedeuten“, kritisierte Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Es dürfe nicht sein, dass gezielt Mitgliedstaaten mit niedrigem Anforderungsniveau als hinreichende Referenz angesehen werden. „Ansonsten besteht Gefahr, dass das sehr hohe Behandlungsniveau der Patienten nicht aufrecht gehalten werden kann“, so der Präsident. Eine einheitliche europäische Weiterbildungsordnung sei angesichts der teils großen Unterschiede in der Patientenversorgung deshalb nicht zielführend.
Matheis verwies auf das Beispiel Anästhesiologie: Aufgrund der vergleichsweise kurzen Weiterbildungsdauer in Lettland sei eine Dauer von drei Jahren als Mindesterfordernis festgelegt worden, während die durchschnittliche Weiterbildungsdauer in den untersuchten Mitgliedstaaten fünf Jahre und in der Spitze sieben Jahre beträgt.
Die Vertreterversammlung hat darüber hinaus ebenfalls Tendenzen abgelehnt, eine Novellierung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung im Sinne einer reinen ökonomischen Liberalisierung zu handhaben und die Bundesregierung aufgefordert, diesen Bestrebungen eine klare Absage zu erteilen.
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