Neue Weiterbildungsordnung für Thüringen

Jena – Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen. Dem Beschluss war ein mehr als zehn Jahre andauernder Prozess unter Beteiligung zahlreicher ärztlicher Gremien vorausgegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde soll die neue Ordnung am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.
„Inhalte statt Zeiten, kompetenzbasiert, flexibel und digital – das sind die Schlagworte, mit denen die Novellierung der Weiterbildungsordnung zusammengefasst werden kann“, sagte Ellen Lundershausen, Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen.
Maßgebliche Forderungen der neuen Ärztegeneration würden darin berücksichtigt – unter anderem die Möglichkeit zur berufsbegleitenden sowie ambulanten Weiterbildung. Die künftige kontinuierliche Dokumentation der Weiterbildung erfolge im elektronischen Logbuch.
Hinsichtlich der Zusatzweiterbildung Homöopathie hat sich die Kammerversammlung der Landesärztekammer nach einer ausführlichen Debatte entschieden, diese in der neuen Weiterbildungsordnung zu belassen, damit sie weiterhin in ärztlicher Hand bleibt.
Mit dem Beschluss hat die Kammerversammlung die 2018 von der Bundesärztekammer verabschiedete Musterweiterbildungsordnung in Landesrecht umgesetzt – und zwar durch eine weitgehende Übernahme der Muster-Weiterbildungsordnung.
„Dies ist auch deshalb so wichtig, weil damit die jungen Kollegen ohne gravierende Nachteile oder Probleme von einem Kammerbereich in den nächsten wechseln können“, so Lundershausen.
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