Neue Weiterbildungsordnung für Schleswig-Holstein

Bad Segeberg – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) hat eine neue Weiterbildungsordnung verabschiedet. Sie wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die Kammerversammlung hat sich eindeutig für eine kompetenzbasierte, moderne Weiterbildungsordnung entschieden“, sagte ÄKSH-Präsident Henrik Herrmann.
Spezifisch für Schleswig-Holstein sei, dass angehende Allgemeinmediziner ihre Weiterbildung weiterhin sowohl bei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin als auch bei niedergelassenen hausärztlich tätigen Internisten absolvieren könnten. „Das erweitert den Kreis der möglichen Weiterbildungsstellen für angehende Allgemeinmediziner und kann durch diese Flexibilisierung dazu führen, dass sie schneller in der Versorgung ankommen,“ sagte Herrmann.
Künftig sind auch verpflichtende Schulungen für die zur Weiterbildung befugten erfahrenen Fachärzte vorgesehen. Eine weitere Neuerung betrifft die Zusatzweiterbildung Homöopathie. Sie wurde nicht wieder in die Weiterbildungsordnung aufgenommen.
„Das war nur das formale Gerüst. Jetzt gilt es, die neue Weiterbildungsordnung mit Leben zu füllen und eine neue Kultur der Weiterbildung zu etablieren“, verwies Herrmann. Dazu plant die ÄKSH im Laufe der nächsten Jahre, die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser und die großen Weiterbildungspraxen aufzusuchen und vor Ort über die konkreten Neuerungen zu informieren.
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