Ärztetag will neues Konzept für Abklärungspauschale
Freiburg – Delegierte des 120. Deutschen Ärztetages haben dafür plädiert, im Rahmen der Diskussion um die Notfallversorgung auch zu einem neuen Konzept für die Abklärungspauschale zu kommen.
Seit April dieses Jahres können Krankenhausärzte 4,74 Euro abrechnen, wenn sie tagsüber einen Patienten, der in die Notaufnahme gekommen ist, an niedergelassene Ärzte weiterleiten, weil dieser Patient keine dringende Behandlung benötigte. Über diese Pauschale ist seither eine heftige Diskussion vor allem unter Krankenhausärzten entbrannt, die auch auf dem Deutschen Ärztetag geführt wurde. Dabei geht es sowohl um die Höhe der Pauschale als auch um die Zeit, die Krankenhausärzten für die Abklärung zur Verfügung steht, wenn sie betriebswirtschaftlich erfolgen soll. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte errechnet, dass dies bei der Höhe der Pauschale nur möglich sei, wenn die Abklärung in zwei Minuten erfolge.

„Uns geht es nicht um die Bezahlung, uns geht es um die Zeit und die Zeitvorgabe“, sagte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes und Delegierter aus Bayern. „Wir möchten Kollegen und ihre Patienten davor schützen, dass Krankenhausärzte von ihren Arbeitgebern die Vorgabe bekommen, ihre Diagnose in zwei Minuten gestellt haben zu müssen.“ Denn ein Urteil könne man sich in dieser Zeit nicht bilden. „Wir brauchen eine Grundlage, mit der wir all den Ökonomen im System sagen könnten: Wichtig ist eine vernünftige Diagnose und nicht die Erfüllung der Zeitvorgaben unserer Arbeitgeber“, forderte Botzlar.

„Bei dem Thema Abklärungspauschale geht es vor allem um das Patientenwohl, nicht um die 4,74 Euro“, meinte auch Henrik Herrmann von der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Es gebe Patienten, bei denen zwei Minuten ausreichten. Es gebe aber auch Patienten, bei denen man viel länger brauche. Es sei wichtig, den Ärzten zu zeigen, dass ihre Arbeit im Vordergrund stehe und nicht ein betriebswirtschaftliches Diktat.
Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, erklärte, dass die Abklärungspauschale nur für die Fälle gedacht sei, in denen klar sei, dass der Patient nicht in die Notaufnahme des Krankenhauses gehöre: „Wenn er seine Krankmeldung verlängern will, wenn er eine Grippeimpfung möchte oder wenn er seit vier Wochen Schmerzen im Sprunggelenk hat“. Wenn die Notärzte nur den leisesten Verdacht hätten, dass eine schwerwiegendere Erkrankung vorliegt, könnten sie eine höhere Pauschale abrechnen sowie weitere Leistungen wie eine Röntgendiagnostik.
Und Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, erklärte die Hintergründe zu dem Terminus Abklärungspauschale. „Der Begriff, der auf einen Vorschlag der DKG zurückgeht, führt in die Irre“, sagte er. „Denn gemeint sind gerade die Fälle, bei denen gar keine Abklärung stattfinden soll, weil evident ist, dass der Patient nicht in die Notaufnahme des Krankenhauses gehört.“

Bei diesen Patienten sei es vernünftig, sie auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen. Dies seien die Patienten, die die Krankenhausärzte bisher ohne Honorar weggeschickt hätten. Der Terminus Abklärungspauschale löse aber bei den Krankenhäusern die Vorstellung aus, bei abklärungsbedürftigen Patienten innerhalb von zwei Minuten eine Abklärung herbeiführen zu müssen. Bei einer unklaren Situation, wenn ein unbekannter Patient zum Beispiel über Schmerzen oder Schwindel klage, sei das unmöglich.
„Die große Frage ist nicht die Abrechnungsziffer, sondern das Konzept, das dahinter steht“, sagte Christian Köhne von der Ärztekammer Nordrhein. „Und da haben viele berichtigte Zweifel.“ Einem Patienten innerhalb von zwei Minuten zu sagen, er sei kein Notfall, sei inhuman. „Wir sollten uns gemeinsam ein gutes Konzept überlegen“, meinte Köhne. Einen Antrag, der eine Korrektur der Abklärungspauschale forderte, wurde insofern an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
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