Ärztin appelliert an Merkel, Abtreibungsrecht zu ändern

Gießen – Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Ärztin Kristina Hänel aus Gießen hat an Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert, sich für Änderungen im Abtreibungsrecht einzusetzen.
„Helfen Sie, die Debatte um den Paragrafen 219a zu versachlichen“, schrieb die Medizinerin in einem heute veröffentlichten Brief an die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende. Sie bat Merkel „dringend darum“, das Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch durchzusetzen.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften. Hänel hatte auf ihrer Internetseite geschrieben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Ende November zu 6.000 Euro Strafe.
Nach dem Urteil entbrannte eine Debatte darüber, ob mehr Informationsrechte für Frauen beim Thema Schwangerschaftsabbruch erlaubt werden sollen. Hänel hat dazu auch schon eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern an den Bundestag überreicht.
Die Parteien im Parlament sind sich uneins. Union und AfD wollen keine Gesetzesänderung. Grüne und Linke wollen den Paragrafen 219a abschaffen und haben dafür bereits Anträge in den Bundestag eingebracht. Die FDP will Korrekturen am Gesetz vornehmen. Die SPD hatte noch Anfang März ebenfalls einen Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen in den Bundestag eingebracht, diesen kurz darauf aber wieder zurückgezogen. Man wolle mit der Union eine gemeinsame Lösung erarbeiten, hieß es danach.
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