Ärztliche Ausbildung: Internistische Hausarztpraxen stärker einbinden

Wiesbaden – Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) fordert Nachbesserungen am Referentenentwurf für eine neue ärztliche Approbationsordnung. Laut der Fachgesellschaft berücksichtigen die aktuellen Pläne für die Medizinerausbildung die Rolle hausärztlicher Internistinnen und Internisten sowie der Hochschulambulanzen zu wenig.
Mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr 2017 eine Modernisierung der ärztlichen Ausbildung eingeleitet. Mitte Juni legte das Ministerium einen überarbeiteten Referentenentwurf vor.
Die DGIM sieht darin weiterhin Verbesserungsbedarf: „Der aktuelle Entwurf spricht nach wie vor an vielen Stellen von Allgemeinmedizin und meint dabei die hausärztliche Versorgung. Dabei werden 30 Prozent der hausärztlichen Versorgung heute von hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten erbracht“, kritisiert Andreas Stallmach, Vorsitzender der Kommission Aus- und Weiterbildung der DGIM.
Es sei wichtig, dies Praxen in die Ausbildung einzubeziehen. Zum Beispiel müsse sichergestellt werden, dass Studierende Blockpraktika im Bereich der hausärztlichen Versorgung auch in internistischen Praxen ableisten könnten.
Die DGIM fordert außerdem, die Hochschulambulanzen stärker in die Studierendenausbildung einzubeziehen. „Hochschulambulanzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Regelversorgung und zeichnen sich durch eine große Nähe zu Forschung und Wissenschaft aus“, erklärte der DGIM-Generalsekretär Georg Ertl.
Grundsätzlich begrüßt die DGIM die Iniative des Ministeriums für eine Reform der ärztlichen Approbationsordnung. „Wir sind froh, dass der Bundesgesundheitsminister dieses nun angeht, und wollen mit unserer Stellungnahme zum Gelingen des Projektes beitragen“, betonte Ertl.
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