Ärzteschaft

Ärztlicher Bereitschaftsdienst nicht ausreichend gegenfinanziert

  • Montag, 2. Oktober 2023
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Berlin – Bei einem möglichen weiteren Ausbau der Kapazitäten der 116117 ist zu beachten, dass schon jetzt keine volle Finanzierung der Vorhaltekosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolge. Dies betonte Sebastian Carnarius, Leiter Fachbereich Medizin beim Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), kürzlich auf einer Fachtagung des Zi.

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hatte im Februar eine Stellungnahme für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung vorgelegt. Darin hieß es unter anderem, die Erreichbarkeit der Kontaktnummer 116117 des Bereitschaftdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müsse gesteigert werden. Nur so sei sicherzustellen, dass Anrufende „lediglich aufgrund zu langer Wartezeiten“ an den Notruf 112 wenden.

Konkret sollten die Wartezeiten bei der 116117 maximal drei Minuten für 75 Prozent aller Anrufe und maximal zehn Minuten für 95 Prozent aller Anrufe nicht überschreiten, so die Regierungskommission. Die Kommissions­mitglieder forderten auch die Einführung von „geeigneten Kontroll- und – bei Überschreiten der Wartezeit­vorga­ben – Sanktionsmechanismen“.

Carnarius verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass zur Erfüllung dieser Servicelevelanforderungen der Regierungskommission ein Personalbestand von circa 900 bis 1.000 Vollzeitäquivalenten notwendig sei. Der finanzielle Gesamtaufwand betrage dann mindestens 50 Millionen Euro.

Die Logistikkosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst – Organisation, technische Umsetzung, Aufbau und Betrieb der 116117-Leitstellen und Servicecenter – werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auf Ebene der jeweiligen KV finanziert.

Wie auch die Regierungskommission in ihrer Stellungnahme feststellt, erfolgt die Vergütung von Leistungen des ärztlichen Bereitschaftdienstes ausschließlich leistungsabhängig über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). „Vorhalteleistungen, zum Beispiel für die Leitstelle 116117 und den aufsuchenden Bereitschaftsdienst, werden dadurch nicht aufwandsadäquat vergütet“, so die Kommission.

Aus dem KV-System heraus wurde bereits wiederholt eine adäquate Gegenfinanzierung der Strukturen gefordert.

aha

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