SmED: Zi zieht positive Zwischenbilanz

Berlin – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat eine positive erste Bilanz zum aktuellen Entwicklungsstand und zu konkreten Anwendungspotenzialen der Ersteinschätzungssoftware SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) gezogen. SmED könne eine wichtige Rolle bei der notwendigen Reform der Akut- und Notfallversorgung spielen, hieß es.
Die Implementierung eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens müsse ein zentraler Baustein für die Reform der Notfallversorgung sein, erklärt das Zi. Zu diesem Zweck stelle es die von ihm mitentwickelte Software SmED zur Verfügung, die ein hohes Maß an Patientensicherheit, Anwenderfreundlichkeit und medizinischer Evidenz biete.
Bereits seit Januar 2020 sei dazu ein zentraler Anwendungsbereich etabliert, denn gesetzlich Versicherte haben seitdem die Möglichkeit, unter der Patientenservicenummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen eine telefonische Ersteinschätzung der Akutbeschwerden mit Unterstützung von SmED zu erhalten, wie Zi-Vorstandschef Dominik von Stillfried betont.
Seit Januar 2020 haben ihm zufolge rund 4,4 Millionen Anrufende diese Beratung in Anspruch genommen, davon alleine 1,7 Millionen in den vergangenen zwölf Monaten. Außerdem sei seit Dezember 2021 die über einen Chatbot konfigurierte digitale Selbsteinschätzung auf der 116117-Webseite online. Mehr als 172.000 Abfragen habe es seitdem gegeben.
„Seit April 2023 ist jetzt auch der elektronische Terminservice scharf geschaltet, über den die ersteingeschätzten Hilfesuchenden mit einem Vermittlungscode direkt selbst einen Arzt- oder Psychotherapietermin buchen können – alles rein digital und ohne zusätzliche Telefonate“, ergänzte von Stillfried.
Weitere Anwendungsfelder stünden für den Praxiseinsatz unmittelbar bereit. Konkret handele es sich dabei um SmED Kontakt, das den Rettungsdienst bei der Entscheidung über Klinik oder Arztpraxis unterstützen soll, sowie SmED Kontakt+ für den gemeinsamen Tresen von Vertrags- und Krankenhausärzten. An ihm wird entschieden, ob die Hilfesuchenden in Notaufnahme, Bereitschaftspraxis oder in die hausärztliche Versorgung gesteuert werden sollen.
Der immense Reformdruck, der auf der Akut- und Notfallversorgung laste, verlange geradezu nach innovativen Steuerungslösungen wie SmED, betonten jüngst Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, und Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, bei einer Konferenz des Zi zum Thema.
Die Personalknappheit lasse nicht zu, weitere Ressourcen in die Notfallversorgung zu stecken, erklärte Reinhardt. Stattdessen müsse man die bestehenden Ressourcen nutzen, um die Patientinnen und Patienten mit weniger akuten Gesundheitsbeschwerden aus der Notfallversorgung in die Regelversorgung zu lenken.
Deshalb könne die digitale SmED-Selbsteinschätzung über die 116117-Webseite mit anschließender eigenständiger elektronischer Terminvereinbarung ein Game Changer der Akut- und Notfallversorgung werden, betonte Dahmen wiederum.
Denn es leuchte sofort ein, dass es deutlich ressourcenschonender ist, bequem von zu Hause nach erfolgter digitaler Ersteinschätzung via SmED selbst einen Arzt- oder Psychotherapietermin zu buchen als mit langer Wartezeit frustriert in der Notaufnahme zu warten.
„Die Evidenz, wie eine bessere Steuerung in der Versorgung möglich ist, wird derzeit durch zahlreiche Projekte und Studien im Rettungsdienst, bei Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie in Notaufnahmen laufend verbessert“, erklärte von Stillfried.
Vor diesem Hintergrund wolle das Zi die Software als einheitliche Sprache aller Beteiligten etablieren, wenn es um die Frage geht, ob eine Patientensteuerung in die vertragsärztliche Versorgung zu empfehlen ist.
„Wir stellen die Software als Service ab sofort zur Verfügung. Die laufende Pflege des Medizinprodukts stellt einen hohen Kostenfaktor dar, der auf die Gemeinschaft der Organisationen, die SmED einsetzen, umgelegt wird.“ Für Patienten hingegen fielen keine Kosten an.
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