Alternative zum Konnektortausch: Hersteller kündigen Laufzeitverlängerung an

Berlin – Zwei Konnektorenhersteller planen, die Laufzeit ihrer Geräte per Softwareupdate zu verlängern und Praxen so eine weitere Alternative zum Austausch des Konnektors zu bieten. Dies teilte heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.
Aufgrund des hohen Sicherheitsniveaus der Telematikinfrastruktur (TI) ist das in den Konnektoren enthaltene Sicherheitszertifikat auf fünf Jahre begrenzt. Mit dem Softwareupdate kann es verlängert werden, ohne dass der gesamte Konnektor getauscht werden muss.
Bislang mussten abgelaufene Konnektoren durch neue ersetzt werden. Dies betraf vor allem Geräte der CompuGroup Medical (CGM), die bereits ab Ende 2017 ausgeliefert wurden.
Die ersten Konnektoren der Firmen Secunet und RISE kamen ab Herbst 2018 auf den Markt und verlieren somit ab Oktober beziehungsweise ab November ihre Gültigkeit. Secunet und RISE haben deshalb für die zweite Jahreshälfte eine Laufzeitverlängerungsoption angekündigt.
Wie das Update finanziert werden soll, ist jedoch noch ungeklärt. Bis zum 30. Juni gilt noch die TI-Finanzierungsvereinbarung, die Praxen mittels Kostenerstattungspauschalen die Anschaffung der einzelnen Software- und Hardwarekomponenten finanziert. Diese regelt zwar der Konnektortausch, nicht aber die Laufzeitverlängerung. Denn zum Zeitpunkt der Verhandlungen war eine solche Option von der Betreibergesellschaft gematik nicht vorgesehen, betont die KBV.
Ab 1. Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Umstellung hatte der Gesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Da die Verhandlungen zur Ausgestaltung der neuen Pauschalen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband jedoch gescheitert sind, muss nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Details festlegen. Es ist aus Sicht der KBV davon auszugehen, dass die Pauschalen sowohl die Kosten für den Konnektortausch als auch die Laufzeitverlängerung umfassen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die KBV den Praxen, sich zunächst über die Laufzeit ihres Konnektors und der weiteren Komponenten der TI informieren. Endet die Laufzeit in den kommenden Monaten, sollten Praxen sich über Austausch, Laufzeitverlängerung sowie andere Alternativen informieren und die Wirtschaftlichkeit prüfen.
Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere TI-Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen das Kartenterminal, der Praxisausweis und der elektronische Heilberufsausweis. Praxen sollten auch hier die Laufzeiten prüfen und sich um einen fristgerechten Austausch dieser Komponenten kümmern, so die KBV.
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