Hartmannbund will Übergangsfrist für neue TI-Pauschalen

Berlin – Der Hartmannbund (HB) hat vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Umsetzung der TI-Pauschale eine Übergangsfrist von mindestens einem Quartal gefordert.
Das BMG hatte vor wenigen Tagen die künftigen monatlichen Pauschalen, die Niedergelassene für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten, selbst festgelegt. Grund war, dass sich zuvor Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband nicht über die Pauschalen verständigen konnten.
„Dass angesichts der Vorgeschichte die Entscheidung des Ministeriums auf den letzten Drücker erfolgen würde, war abzusehen. Umso weniger ist es nachvollziehbar, dass eine entsprechende Frist nicht vorgesehen ist“, sagte HB-Vorsitzender Klaus Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.
Es sei für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kassenärztlichen Vereinigungen, unmöglich, mit Wirkung zum 1. Juli die ihnen nur wenige Tage vorher überstellten neuen Regelungen umzusetzen.
Dies führe in der Konsequenz möglicherweise dazu, dass Praxen nicht nur über fünf Jahre für die Finanzierung des Konnektors in Vorleistung gehen müssen, sondern – für den Übergang – auch bei der Erstattung der Betriebskosten.
„Unabhängig davon, dass das Ministerium die Regelung genutzt hat, um über die mögliche Kürzung der TI-Pauschale erneut Zwangsmaßnahmen zur Nutzung der TI-Komponenten zu etablieren, was wir weiterhin entschieden ablehnen, wäre die Schaffung einer Übergangsregelung das Mindeste“, sagte Reinhardt.
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