Chirurgen warnen vor Überfrachtung des ambulanten Leistungskatalogs

Berlin – Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. Dafür plädierte heute der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) im Zusammenhang mit dem jüngst vorgelegten IGES-Gutachten zur Ausweitung des AOP-Kataloges.
Die IGES-Experten sprechen sich darin dafür aus, alle „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe in den Katalog ambulanter Eingriffe aufzunehmen. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.
Der BDC begrüße die Initiative des Gesetzgebers, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, betonte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. „Eine Ausweitung des ambulanten Leistungskataloges in dieser Breite lehnen wir aber ab.“ Das überschreite den gesetzlichen Auftrag und wäre zudem mit einem „unüberschaubaren Prüfaufwand“ im stationären Bereich verbunden.
„Auch bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet, nämlich, ob sich die Behandlung eines Patienten im Einzelfall für ein ambulantes Vorgehen eignet“, ergänzte der BDC-Vizepräsident Jörg-Andreas Rüggeberg. Zwar würden Kriterien für eine sogenannte Kontextprüfung aufgeführt, diese blieben insgesamt aber zu unkonkret.
„Die Notwendigkeit für die Kliniken, einen Eingriff dennoch stationär vorzunehmen, kann zu bürokratischer Belastung und Konflikten führen“, so Rüggeberg. Im Übrigen sei das deutsche Gesundheitssystem infrastrukturell auf eine solche Ambulantisierungswelle nicht vorbereitet. Es mangele beispielsweise an Pflegekapazitäten für die postoperative Betreuung von Patienten zu Hause.
„Die Selbstverwaltung sollte nun zunächst alle in der Regel ambulant zu erbringenden Eingriffe identifizieren und in den AOP-Katalog überführen“, sagte Meyer. Der BDC unterstütze zusammen mit den medizinischen Fachgesellschaften gerne dabei, den ersten Vorschlag des IGES dahingehend zu prüfen, welche Eingriffe „sinnvollerweise tatsächlich in die ambulante Versorgung überführen sollten“.
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