GKV-Sparpläne: Bundesregierung erteilt Länderforderungen Absage

Berlin – Bei den vorgesehenen Einsparungen im Gesundheitswesen will die Bundesregierung ihren bisherigen Plänen treu bleiben. Derzeit wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) diskutiert.
Vergangene Woche hatten die Bundesländer einige Nachbesserungen vorgeschlagen, um die Versorgung zu sichern. Denn der Bundesrat fürchtet Einschränkungen im Gesundheitssystem durch das Spargesetz.
Allerdings erteilt die Bundesregierung den meisten Forderungen der Länder nun eine Absage. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Mit einer Vielzahl von Vorschlägen werden für einzelne Leistungsbereiche Ausnahmen von dem Grundsatz gefordert, dass Vergütungssteigerungen künftig nicht oberhalb der Einnahmenentwicklung beziehungsweise der Kostenentwicklung liegen dürfen“, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) darin.
„Damit würde jedoch das Grundanliegen des Gesetzentwurfs vereitelt, die strukturelle Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV zu schließen und damit die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren, sodass dem nicht entsprochen werden kann.“
Deshalb könne auf die geplanten Sparmaßnahmen nicht verzichtet werden, darunter die Verpflichtung zur Einholung einer Zweitmeinung bei mengenanfälligen Eingriffen, die Begrenzung des Anstiegs des Pflegebudgets und die vorgesehene Reduzierung der Tarifrefinanzierung in den Kliniken auf 50 Prozent sowie die vorgesehene langfristige Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel, um Vergütungsanstiege der Krankenhäuser zu begrenzen.
Auch an der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes (MD) bei den Krankenhäusern solle festgehalten werden, heißt es vonseiten des BMG weiter.
Weiterhin Einsparungen im hausärztlichen Bereich
Die Bundesregierung lehnt zudem die Streichung des geplanten Fixkostendegressionsabschlags in der hausärztlichen Versorgung ab. „Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für alle Leistungen und damit auch in der hausarztzentrierten Versorgung“, lautet die Begründung.
Der Fixkostendegressionsabschlag, der bei einer steigenden Zahl von Teilnehmern an der hausarztzentrierten Versorgung auf die Vergütung vorgesehen ist, sei mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot sachgerecht, da damit eine Vergütung bereits ausfinanzierter Fixkosten vermieden werde, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Das BMG will zudem weiter daran festhalten, künftig die Zuschläge nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu streichen. „Die Evaluierungen der Selbstverwaltung haben allerdings gezeigt, dass die sogenannten TSVG-Zuschläge den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung für die Versicherten nicht verbessert haben“, argumentiert das Ministerium.
Auch dem Vorschlag der Bundesländer, die Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin stärker zu fördern, erteilt die Bundesregierung eine Absage: „Es gehört nicht zu den Aufgaben der GKV, ärztliche Weiterbildung voll umfassend zu finanzieren.“
Zwar beteiligten sich die Krankenkassen bereits bei der Förderung von Weiterbildung in der vertragsärztlichen Versorgung für Fachgebiete mit einem „bereits bestehenden besonderen Nachwuchsbedarf“, dazu gehöre auch die Kinder- und Jugendmedizin.
Dem Gesetz zufolge (Paragraf 75a SGB V) werden demnach mindestens 250 Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin bundesweit gefördert. Insgesamt sind es über weitere Fachgebiete hinweg bis zu 2.000 Weiterbildungsstellen.
Sofern mehr Förderstellen geschaffen werden sollen, könne dies die Selbstverwaltung veranlassen, erklärte das BMG. Allerdings prüfe die Regierung derzeit den Weiterentwicklungsbedarf dieses Sicherstellungsinstrumentes.
Deutschland als attraktiven Pharmastandort sichern
Weiter könne auch die geplante Einführung von Rabattverträgen für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nicht gestrichen werden. „Die Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV und damit auch der Lohnnebenkosten für die Unternehmen in Deutschland erfordert einen substantiellen Beitrag aller Beteiligten im Gesundheitswesen, auch der pharmazeutischen Industrie“, erklärte das BMG.
Zugleich brauche es klare positive Signale, um Deutschland im globalen Wettbewerb als attraktiven Markt für innovative Arzneimittel zu positionieren und so die Versorgung mit Arzneimitteln auf einem hohen Niveau zu sichern. Mit der Abschaffung der in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten AMNOG-Leitplanken und des Kombinationsabschlags bekenne sich die Bundesregierung zum Standort Deutschland.
Auch der Vorschlag der Länder, den Bundeszuschuss zur Finanzierung der GKV künftig zu dynamisieren, um Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen ausgleichen zu können, lehnt das BMG ab. Damit würde es sich eher um eine „Fehlbetragsfinanzierung durch den Bund“ handeln, erläuterte das Ministerium.
Dies stünde in deutlichem Widerspruch zur bestehenden Finanzierung im Bereich der Sozialversicherungen. Seit 2017 leistet der Bund jährlich einen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro an die GKV. Mit dem Entwurf des vorliegenden Gesetzes ist allerdings eine erstmalige Kürzung um zwei Milliarden Euro des Bundeszuschusses vorgesehen.
Prüfung von einigen Vorschlägen soll erfolgen
Allerdings sagt die Bundesregierung einige Prüfungen der Ländervorschläge zu, insbesondere bei den Einsparungen im Pharmabereich. So sollen etwa die Regelungen eines ergänzenden Herstellerabschlags sowie eines dynamischen Herstellerabschlags dahingehend überprüft werden, ob und wie sie mit Blick auf die Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen angepasst werden können.
Weiter sollen eine mögliche Einführung eines zusätzlichen Abschlags auf Impfstoffe, für die Patent- oder Unterlagenschutz besteht, sowie die Regelung zur Verlängerung des Preismoratoriums ebenfalls geprüft werden.
Der Vorschlag der Länder, Rabatte sowie Erstattungsbeträge von pharmazeutischen Unternehmen an die Träger der Sozialhilfe, der öffentlichen Jugendhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiterzugeben, soll ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Auch soll überprüft werden, ob nicht auf die Verpflichtung zur Einholung des Konsiliarberichts für Patienten, die von einem Vertragsarzt zur Psychotherapie überwiesen wurden oder für solche mit einer nicht länger als sechs Monate zurückliegenden psychotherapeutischen Behandlung im stationären Sektor verzichtet werden kann. Weiter steht in der Prüfung, ob die tätigkeitsbezogene Abgrenzung pflegebudgetrelevanter Personalkosten erst ab dem Jahr 2027 angewendet werden könnte.
Eine mögliche Pflicht der Krankenkassen zur allgemeinen Information der Versicherten über die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen wird ebenfalls in Betracht gezogen. Das BMG will zudem Präzisierungen bei der Ausnahme vom Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner bei der Betreuung von Pflegekindern in das Gesetz einfließen lassen.
Auch bezüglich der Krankenhausreform gibt es eine Zusage. So soll geprüft werden, ob die Einführung der Kurzzeitpauschalen in die Auswirkungsanalyse zur Einführung der Vorhaltevergütung einbezogen werden könnte.
Am kommenden Montag werden Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz angehört. Am 10. Juli könnte das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Der Termin war erst gestern um zwei Wochen nach hinten geschoben worden.
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