Politik

Borchardt verspricht Änderungen im GKV-Spargesetz

  • Donnerstag, 21. Mai 2026
Von links: Moderatorin Lisa Braun, Oliver Blatt (Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband), Tanja Machalet (SPD), Simone Borchardt (CDU), Gerald Gaß (DKG-Vorstandsvorsitzender) /Kurz
Von links: Moderatorin Lisa Braun, Oliver Blatt (Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband), Tanja Machalet (SPD), Simone Borchardt (CDU), Gerald Gaß (DKG-Vorstandsvorsitzender) /Kurz

Berlin – In dem Gesetzgebungsverfahren des Beitragsstabilisierungsgesetzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird es nochmal Änderungen geben. Das kündigte Simone Borchardt (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, heute beim Zukunftsforum Krankenhaus der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an.

Die Parlamentarier seien mit einigen Punkten noch nicht einverstanden. „Da drehen wir noch einige Leitplanken“, erklärte sie. Dies zeige: „Die Demokratie funktioniert.“ Borchardt sei im intensiven Austausch mit vielen Akteuren aus dem Gesundheitswesen, um zu schauen, was man noch ändern müsse.

Zudem kritisierte sie die „Milchmädchenrechnung“ im Gesetzentwurf, dass der Bund 250 Millionen Euro für Bürgergeldempfänger geben und gleichzeitig zwei Milliarden Euro Bundeszuschuss kürzen wolle. Allerdings nannte sie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mutig, diese Reform anzugehen. Dies sei dringend notwendig. „Wir haben das verschleppt die letzten Jahre“, räumte sie ein.

Zu Details, was sie genau ändern wolle, äußerte sie sich jedoch nicht. Die Reform solle nicht „wie ein Hühnchen zerrupft werden“, so Borchardt. Deshalb seien die Bundestagsabgeordneten derzeit miteinander im Gespräch, welche Änderungen man angehen werde. Zudem müsse man aufpassen, dass die verschiedenen Gesetze im Gesundheitsbereich auch miteinander kompatibel seien, sagte sie im Hinblick auf die bereits beschlossene Krankenhausreform und die anstehende Notfallreform.

Auch Tanja Machalet (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, räumte ein, dass das Problem der Unterfinanzierung in der GKV nicht erst in dieser Legislaturperiode aufgeschlagen sei. Wichtig sei aber, dass der Bund in die Finanzierung der Leistungen für Grundsicherungsempfänger mit 250 Millionen Euro im kommenden Jahr einsteige. Für dieses Vorhaben habe es im Vorfeld großen Druck gegeben, berichtete sie. Allerdings sei Machalet sehr überrascht über die geplante Reduzierung von zwei Milliarden Euro Bundeszuschuss für den GKV-Bereich gewesen.

Sie bemängelte zudem die Reihenfolge der geplanten Spar- und Neustrukturierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Dass erst der Finanzbericht veröffentlicht und erst für Ende des Jahres der große Strukturbericht der Finanzkommission Gesundheit geplant sei, kritisierte die SPD-Politikerin.

Denn der Bevölkerung seien die Kürzungen und Einsparungen schwer zu vermitteln, wenn man noch nicht erzählen könne, wie die Strukturen besser werden. Sie sieht hingegen noch Potenzial für Einsparungen im Krankenhausbereich. „Es gibt Strukturen, die einfach ineffizient sind.“ Diese Umstrukturierungen könnten in vielen Bereichen auch zum Qualitätsgewinn führen, betonte sie.

Erhöhte Prüfquote wichtig für Kostendämpfung

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, fordert im Zuge des Gesetzgebungsprozesses insbesondere eine stärkere Entlastung von Versicherten. „Der Bund muss etwas stärker in die Verantwortung kommen“, kritisierte er bezüglich der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses. Dass man nun eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik anstrebe, sei hingegen sinnvoll.

Blatt verteidigte zudem die mit dem Gesetz geplante Erhöhung der Prüfquote des Medizinischen Dienstes (MD) in den Kliniken. „Mehr als 50 Prozent der Krankenhausrechnungen sind korrekturbedürftig“, erklärte er. Deshalb sei es wichtig, die Prüfungen nicht zu reduzieren, sondern zu verstärken.

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, hingegen kritisierte die geplanten Einsparungen und Maßnahmen deutlich. Diese würden durchschnittlich eine Umsatzrendite von minus sechs Prozent bei den Krankenhäusern bringen, sagte er. Die Krankenhäuser würden sich dem „notwendigen Konsolidierungsprozess“ nicht verweigern, dieser müsse aber fair, gerecht und machbar sein. So rief er die Politik dazu auf, dass Krankenhäuser die Chance bekommen müssten, Kosten zu senken, in dem man Personalvorgaben lockere und Bürokratie reduziere. Er räumte etwa ein, dass man mit dem Pflegebudget nicht genauso weitermachen könne, wie bisher.

Ärztliche Personalbemessung stößt auf Ablehnung

Dass zudem weitere Personalbemessungen, etwa für Ärztinnen und Ärzte, im Gespräch seien, lehnte Gaß entschieden ab. So ist etwa die mögliche Einführung eines ärztlichen Personalbemessungsinstruments der Bundesärztekammer (BÄK) im Zuge der Krankenhausreform in der Diskussion. Diese weitreichenden Personalvorgaben würden aber digitale, innovative Prozesse verhindern, wie man die Versorgung besser und auch kostengünstiger gestalten könne, betonte er.

Zudem brauche es klare Konzepte, um die mit der Krankenhausreform geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und die mit der Notfallreform vorgesehenen integrierten Notfallzentren (INZ) auskömmlich finanzieren zu können, forderte Gaß.

Dass man dem „Regulierungswahnsinn“ in den Krankenhäusern etwas entgegensetzen müsste, betonte auch die CDU-Politikerin Borchardt. „Es wird ja immer verrückter“, sagte sie hinsichtlich der vorgesehenen ärztlichen Personalbemessung im Krankenhaus. Zudem plädierte sie dafür, dass Pflegebudget wieder zurück in das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) einzugliedern.

Weiter Protest gegen Sparpläne im Gesundheitssystem

Gegen das GKV-Spargesetz gibt es seit einigen Wochen erhebliche Proteste. „Die vorgesehenen Einschnitte entziehen der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Sachsen-Anhalt bereits im kommenden Jahr rund 50 Millionen Euro. Diese Kürzungen treffen Vertragsärzte und Psychotherapeuten gleichermaßen und schwächen unmittelbar die Leistungsfähigkeit der Praxen“, heißt es in einer Resolution der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt.

Die neuen Regelungen führen nach Einschätzung der KV-Vertreterversammlung zu einem erheblichen Rückgang ambulanter Behandlungskapazitäten. In Sachsen-Anhalt könnten jährlich rund 600.000 Termine wegfallen. „Längere Wartezeiten und eine Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sind die absehbare Folge“, warnen die Delegierten.

Sie mahnen stattdessen an, dass die Politik die Finanzierung aller ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen dauerhaft sicherstellen muss. „Dies gilt insbesondere für die Versorgung chronisch und psychisch erkrankter Menschen sowie für zeitnahe Termine im fachärztlichen Bereich“, hieß es aus der KV.

Scharfe Kritik kommt auch aus Sachsen. „Wer Ärzte und Psychotherapeuten erneut mit Honorarkürzungen bestraft, treibt sie früher aus der ambulanten Versorgung. Die Verantwortlichen in Berlin werden die Folgen dieses Gesetzes nicht unmittelbar spüren, die Patienten in Sachsen sehr wohl“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Stefan Windau.

Nach Einschätzung der KV Sachsen und der sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände sind die vorgesehenen Maßnahmen eine Gefahr für die ambulante Versorgung. „Weniger verfügbare Termine bedeuten, dass Krankheiten später behandelt werden, Präventionsmaßnahmen eingeschränkt sind und notwendige Behandlungen nicht zeitnah erfolgen können – was letztlich zu höheren Kosten führt“, kritisieren die KV-Delegierten in einer Resolution.

Die Verteilung der Belastungen für unterschiedliche Patientengruppen kritisieren neuropsychiatrische Fachgesellschaften: „Vor allem die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird durch die Sparmaßnahmen aktuell und künftig übermäßig gefährdet“, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP).

Die geplanten Sparmaßnahmen würden das Gesundheitssystem langfristig nicht entlasten, sondern mehr belasten, kritisieren sie. „Statt kurzfristiger Kürzungen sollte längerfristig gedacht werden: Investitionen in die Prävention psychischer Erkrankungen bieten großes Potenzial, da viele Risikofaktoren – etwa chronischer Stress, soziale Isolation, Arbeitsbelastung oder fehlende Unterstützung im Kindes- und Jugendalter – früh beeinflusst werden können“, sagte die DGN-Präsidentin Daniela Berg.

Eine wirksame Prävention könnte die Zahl psychischer Erkrankungen und Arbeitsausfälle reduzieren, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern und das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem langfristig deutlich entlasten, betonte sie.

Vor Einschnitten in die ambulante psychotherapeutische Versorgung warnt die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV). Die vorgesehenen Regelungen erschwerten die Versorgung psychisch erkrankter Menschen, statt sie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung zur Verhinderung von Kurzzeittherapiezuschlägen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ersatzlos zu streichen“, sagte Enno Maaß, Bundesvorsitzender der DPtV. Er wies daraufhin, dass etwa zwei Drittel aller Psychotherapien Kurzzeittherapien seien. Diese ermöglichten eine kompakte und hochwertige Versorgung, so Maaß.

Kritisch bewertet der Verband zudem insbesondere die geplante Rückkehr psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: „Eine Rückkehr führt in den Folgejahren höchstwahrscheinlich zu einer drastischen Reduktion des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes um bis zu 25 Prozent“, warnte Maaß.

cmk/hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung