AOK-Chefin Reimann: Gesetzgeber muss bei Hybrid-DRGs nachbessern

Berlin – Der Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses zur Vergütung der sogenannten Hybrid-DRGs für das kommende Jahr wird vom AOK-Bundesverband kritisch gesehen.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, forderte Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen, um einen weiteren Anstieg der GKV-Ausgaben zu verhindern. Der Beschluss des Bewertungsausschusses setze die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Vergütungshöhe für die sektorenunabhängigen Fallpauschalen nur für einen kleinen Teil der Hybrid-DRGs um.
„Die Entscheidung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses wird das Problem des starken Anstiegs der GKV-Ausgaben nach der Einführung der sektorenunabhängigen Fallpauschalen nicht lösen. Denn die Entscheidung klammert einen großen Teil der Hybrid-DRGs aus und nimmt nur eine marginale Absenkung der Vergütungen vor“, so Reimann. Durch das Ausklammern vieler Leistungen von der Absenkung der Preise würden die Anreize für die Ambulantisierung sogar gesenkt.
Die damit weiterhin sehr hohen Preise für die Hybrid-DRGs kämen die Beitragszahlenden teuer zu stehen. „Nach einer aktuellen Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat die Einführung der Hybrid-DRGs allein 2025 zu Mehrausgaben von etwa 360 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung geführt“, warnte Reimann.
Gesetzlich sei zwar vorgesehen, die Vergütung der Hybrid-DRGs schrittweise abzusenken – die aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses lasse aber nicht erkennen, wie das gesetzlich vorgegebene Ziel einer Absenkung der Vergütungen auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bis 2030 erreicht werden soll.
„Wir erneuern daher unseren Appell an den Gesetzgeber, die gesetzlichen Regelungen zu den Hybrid-DRGs nachzubessern. Es braucht klarere Vorgaben für die Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden Aufwände. Im ambulanten Bereich können die entsprechenden Behandlungen günstiger durchgeführt werden als im Krankenhaus. Dieser Preisvorteil sollte auch an die Beitragszahlenden weitergegeben werden“, betonte die AOK-Chefin.
Nur mit „realistisch kalkulierten Vergütungen“ für die Hybrid-DRGs lasse sich die dringend notwendige Ambulantisierung von Krankenhausleistungen zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen umsetzen.
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