Politik

Apotheker erhalten elf Euro für Grippeimpfungen

  • Dienstag, 11. Oktober 2022
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Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Vergütung für Grippeimpfungen in Apotheken geeinigt. Sie erhalten demnach insgesamt elf Euro pro Impfung.

Die Mitgliederversammlung des DAV hat heute im brandenburgischen Werder/Havel einstimmig die Konditio­nen zur Influenzaimpfung beschlossen, die der Verband zuvor mit der gesetzlichen Krankenversicherung ver­handelt hatte.

Der Verband habe damit den Weg für Grippeschutzimpfungen in Apotheken als Regelversorgung freigemacht, erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Oktober 2022, allerdings sei formal noch die schriftliche Bestätigung des GKV-Spitzenverbandes nötig.

Demnach erhalten Apotheken für jede Grippeschutzimpfung eine Vergütung in Höhe von 7,60 Euro für die Durchführung und Dokumentation. Es kommen 2,40 Euro für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial hinzu sowie ein weiterer Euro für die Beschaffung der Impfdosis.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten“, erklärte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. „Rechtzeitig zum Anlaufen der Influenzasaison bieten die Apotheken den Menschen einen schnellen und wohnortnahen Zugang zur Grippeschutzimpfung. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband waren nicht einfach, wir sind mit dem Ergebnis trotzdem zufrieden.“

Die ABDA betont, dass sich Patienten in den Apotheken nach den gleichen Regeln gegen Grippe impfen lassen können wie sie für die Ärzte gelten. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. „Die Politik hat uns die Mög­lichkeit eröffnet, die Grippeschutzimpfungen bundesweit in den Apotheken anzubieten. Mit der Einigung mit dem GKV-Spitzenverband haben wir gezeigt, dass wir im Sinne der Patientinnen und Patienten schnell hand­lungsfähig sind“, sagte Dittrich.

Im Mai dieses Jahres hatte der Bundestag beschlossen, dass Apotheken neben Coronaimpfungen künftig auch reguläre Grippeimpfungen anbieten dürfen, wenn ihr Personal entsprechend ge­schult wurde. Zuvor war dies nur in Modellprojekten möglich. Die ursprünglich vorgesehene Vergütung von 12,61 Euro wurde aus der Ärzteschaft von Beginn an heftig kritisiert.

lau/EB

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