Modalitäten für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geklärt

Berlin – Für künftig auch in Apotheken mögliche Grippeschutzimpfungen sind weitere Voraussetzungen geklärt. Das bestätigten der Deutsche Apothekerverband (ABDA) und der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Ärzteblatt.
Man habe nach weiteren Verhandlungen heute Einigkeit über praktische Modalitäten erzielt, hieß es von der ABDA. Der entsprechende Vertragstext solle nun zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden.
Nach der Unterzeichnung sollen weitere Details bekannt gegeben werden, hieß es von beiden Seiten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes könnte das zum Ende der Woche der Fall sein.
Details zu der Vergütung wollten weder Krankenkassen noch Apotheker im Vorfeld nennen. Zu regeln waren bei den Verhandlungen unter anderem Fragen rund um die Vergütung und die Impfdokumentationen.
Der Bundestag hatte im Mai dieses Jahres beschlossen, dass Apotheken neben Coronaimpfungen künftig auch reguläre Grippeimpfungen anbieten können. Sie sind dazu berechtigt, wenn das Personal entsprechend geschult wurde. Zuvor war dies nur in Modellprojekten möglich.
Die Ärzte betrachten die Möglichkeit, dass Apotheker regulär gegen Influenza impfen können, kritisch. Sie sehen das als ureigene ärztliche Aufgabe an und führen auch immer wieder mögliche Komplikationen ins Feld, auf die Apotheker nicht vorbereitet und dafür ausgebildet seien. Darüber hinaus hätten die Modellprojekte keinen Anstieg der Impfquoten gezeigt, hieß es zuletzt.
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