Vermischtes

Apotheker wegen gestreckter Krebspräparate vor Gericht

  • Montag, 13. November 2017
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Essen – Er soll mit gepanschten Medikamente Millionen erbeutet haben – ohne Rücksicht auf das Leben seiner Patienten. In einem der spektakulärsten Medizin­prozesse der vergangenen Jahre steht ein Apotheker in Essen vor Gericht, weil er massenhaft Krebsmedikamente gestreckt haben soll. Der Fall war von zwei Mitarbeitern des Apothekers aufgedeckt worden. Sie hatten sich über einen Anwalt an die Staatsanwaltschaft gewandt.

Mindestens 1.000 Krebskranke sollen betroffen sein. Allein den Krankenkassen soll laut Anklage ein Schaden von 56 Millionen Euro ent­standen sein. Zahlreiche Kunden der Bottroper Apotheke verfolgten den Prozessauftakt heute und hofften auf Antworten. Doch ob der Angeklagte sein Schweigen bricht und sich erstmals zu den Vorwürfen äußert, blieb zunächst unklar.

Zu wenig Wirkstoff

Zwischen 2012 und 2016 soll der Apotheker fast 62.000 Mal Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen haben. Es sei ihm darum gegangen, „sich eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen“, argumentiert die Staatsanwaltschaft. In der Anklage­schrift sind 35 Wirkstoffe aufgeführt, von denen der Apotheker höchstens 70 Prozent der eigentlich benötigten Menge eingekauft haben soll. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung. Dem 47-Jähri­gen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie ein Berufsverbot.

Betroffen sind den Ermittlungen zufolge Patienten von 37 Ärzten, Praxen und Kliniken in sechs Bundesländern, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Lieferungen gingen aber auch an jeweils eine Klinik oder Praxis in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württem­berg, Niedersachsen und Sachsen.

Um nicht wegen ausbleibender Nebenwirkungen oder Farbabweichungen aufzufallen, soll der 47-Jährige beim Verdünnen und Panschen großen Wert darauf gelegt haben, dass „immerhin ein wenig Wirkstoff in den Infusionsbeuteln vorhanden war“, heißt es in der Anklage.

Mehrere Kunden des Apothekers oder ihre Angehörigen sind für den Prozess als Nebenkläger zugelassen. Sie erwarten vor allem Antworten auf die Frage nach dem Warum. Ob der Angeklagte die erhofften Antworten gibt, blieb am ersten Prozesstag offen. Für morgen haben seine Anwälte ein „Statement der Verteidigung“ angekündigt – dabei handele es sich aber nicht um eine Einlassung im Namen des Angeklagten.

Dass der Angeklagte im Wesentlichen wegen Betrugs vor Gericht steht, geht vielen nicht weit genug. Der Angeklagte habe sich womöglich auch des versuchten Totschlags schuldig gemacht, möglicherweise sogar des versuchten Mordes. Es sei zu prüfen, ob der Apotheker nicht ein „vorzeitiges Ableben“ der Patienten billigend in Kauf genommen habe, machten Nebenklage-Anwälte geltend. Sie beantragten, dass der Prozess daher statt von der Essener Wirtschaftsstrafkammer vor einer Schwurgerichts­kammer stattfinden solle. Über den Antrag entschied das Gericht am ersten Prozesstag noch nicht.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte von Bund und Ländern, Schwerpunkt­apotheken für Krebsmedikamente schärfer zu kontrollieren. Deutschlandweit gebe es 300 dieser Apotheken, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Anders als bislang müsse jede viermal im Jahr durch einen Amtsapotheker kontrolliert werden. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits verbesserte Regelungen bei der Apothekenüberwachung angekündigt.

dpa/afp

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