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Apotheker schweigt im Prozess um gestreckte Krebsmedikamente

  • Dienstag, 14. November 2017
/dpa
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Essen – Im Prozess um angeblich gestreckte Krebsmedikamente will sich der angeklagte Apotheker aus Bottrop selbst nicht zu den Vorwürfen äußern. Seine Verteidiger griffen heute die Staatsanwaltschaft scharf an und bezeichneten die Ermittlungsergebnisse als „unbrauchbar“.

Der Vorwurf, dass Medikamente systematisch unterdosiert seien, könne nicht stimmen. Studien zeigten, dass von dem Bottroper Apotheker belieferte Ärzte bei ihren Patienten „eine deutlich höhere mittlere Überlebensrate“ erzielt hätten, argumentierten die Verteidiger.

Analyse­verfahren nicht ausgereift

Konkret werfen sie den Ermittlern vor, die Einkaufsquoten des Angeklagten nicht genau genug ermittelt zu haben. So sei zum Beispiel der Bestand an Medikamenten nicht berücksichtigt worden. Auch die sichergestellten Proben, in denen laut Anklage wenig oder keine Wirkstoffe nachgewiesen wurden, hätten keine Aussagekraft, da die Analyse­verfahren noch nicht ausgereift seien.

„Wir haben Verständnis für die Sorgen und Ängste der Patienten“, sagte Verteidiger Peter Strüwe in dem Prozess vor dem Essener Landgericht. Man müsse sich jedoch von der reflexartigen Bewertung freimachen, dass alles, was bis jetzt bekannt ist, schon stimmen werde.

Zwischen 2012 und 2016 soll der Apotheker fast 62.000 Mal Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen haben. Es sei ihm darum gegangen, „sich eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen“, argumentiert die Staatsanwaltschaft. In der Anklage­schrift sind 35 Wirkstoffe aufgeführt, von denen der Apotheker höchstens 70 Prozent der eigentlich benötigten Menge eingekauft haben soll. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung. Dem 47-Jähri­gen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie ein Berufsverbot.

Betroffen sind den Ermittlungen zufolge Patienten von 37 Ärzten, Praxen und Kliniken in sechs Bundesländern, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Lieferungen gingen aber auch an jeweils eine Klinik oder Praxis in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen.

dpa

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