Weitere Anhörung zu Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen
Berlin – Der umstrittene Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu klinischen Studien an Demenzkranken steht im Bundestag vorerst nicht zur Abstimmung. Es solle nun zunächst voraussichtlich im Oktober eine weitere Anhörung von Fachexperten im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben, erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Bundestags, Ulla Schmidt (SPD), am Donnerstag in Berlin. Die geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs wurde bereits mehrfach verschoben. Das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften passt im Wesentlichen deutsches Recht an die Vorgaben der EU-Verordnung über klinische Prüfungen (Nr. 536/2014) an.
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen hier eine Entscheidung treffen, die auf zutiefst ethischen Fragen fußt", betonte Schmidt. Eine intensive Diskussion und ausführliche Informationen vor dem abschließenden Votum seien daher „unumgänglich“.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Arzneimittelforschung an Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr einwilligen können – wie zum Beispiel Demenzkranke –, unter strengen Auflagen auch dann erlaubt werden, wenn die Betroffenen davon keinen eigenen Nutzen mehr haben. Das ist bislang nicht erlaubt. Nicht nur die Kirchen sehen in der geplanten Novelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde und warnen davor, dass „der Mensch zum bloßen Objekt herabgestuft und benutzt wird“.
Auch Kritiker innerhalb der im Bundestag vertretenen Parteien wie die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese halten Arzneitests an nicht einwilligungsfähigen Menschen generell nur für akzeptabel, wenn diese selbst einen Nutzen davon hätten. Eine ähnliche Zielrichtung hat auch ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag, den die frühere Gesundheitsministerin Schmidt mitunterzeichnete.
„Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an Menschen mit Demenz, die davon keinen Nutzen haben und nicht mehr einwilligen können, stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar“, warnte Schmidt erneut. Das geltende Verbot solcher Forschung dürfe nicht aufgeweicht werden, „alles andere käme einem Dammbruch gleich“.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verweist darauf, dass der Gesetzentwurf das Schutzniveau für die Patienten hebt, indem er die Studienteilnahme an das Vorliegen einer Patientenverfügung knüpft. Die EU-Verordnung sieht für die Teilnahme nicht einwilligungsfähiger Personen an gruppennützigen Studien lediglich die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vor. Sie stellt allerdings auch klar, dass die Prüfungsteilnehmer nur einem geringen Risiko und einer minimalen Belastung ausgesetzt werden dürfen.
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