Ärzte kündigen 4-Tage-Wochen und Schließungen zum Quartalsende an

Berlin – Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes kommen wie vom Bund derzeit geplant, müssen sich Politik und Gesellschaft ab 2027 auf 4-Tage-Wochen in fachärztlichen Praxen und über Wochen geschlossene Praxen zu jedem Quartalsende einstellen.
Diese Maßnahmen haben die Mitglieder des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beschlossen. Patienten in fachärztlichen Praxen sollen noch in diesem Jahr umfassend über die politischen Gründe für das künftig dauerhaft reduzierte Behandlungsangebot aufgeklärt werden.
„Um es deutlich zu sagen: Uns Fachärztinnen und Fachärzten reicht es“, sagte Spifa-Chef Dirk Heinrich. Man warne seit Monaten vor den zerstörerischen Auswirkungen des Gesetzes auf die tagtägliche fachärztliche Versorgung der Menschen. „Wir haben uns an konstruktivem Austausch mit der Politik beteiligt, Gegenvorschläge unterbreitet. Wir wurden ignoriert“, so Heinrich.
Der Spifa als Stimme von rund 160.000 Fachärztinnen und Fachärzten zeigt sich insbesondere irritiert über das gebetsmühlenartige Festhalten der Politik an den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit. Aus Sicht des Verbandes sind nicht nur erhebliche Zweifel an der Berechnung des Einsparpotenzials im ambulanten Sektor angebracht, es fehlt auch eine wirkliche und ehrliche Folgenabschätzung.
„Den Patientinnen und Patienten wird aktuell immer noch erzählt, die Einsparungen hätten mit Leistungskürzungen nichts zu tun. Das ist völliger Unsinn“, so Heinrich. Jeder Euro, der nicht mehr in die Versorgung fließe, führe zu einer Reduktion des Behandlungsangebotes – weniger Sprechstunden, längere Wartezeiten auf Termine.
Insgesamt sieht der Spifa die offiziellen Ziele der Regierungskoalition – mehr Ambulantisierung – mit dem Gesetz ad absurdum geführt. Ambulante Versorgung werde insgesamt unwirtschaftlicher, zugleich gebe es entlastende Sonderregelungen für Krankenhäuser. Der Spifa appelliert an alle Verantwortlichen in Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, das Steuer jetzt noch herumzureißen.
Nachbesserungen am Gesetz mahnten auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz an. Sie riefen den Gesetzgeber auf, das GKV-Beitragsstabilitätsgesetz im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend nachzubessern.
Insbesondere müssten die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine verlässliche Finanzierung der Pflege sowie der Erhalt leistungsfähiger ambulanter Versorgungsangebote sichergestellt werden, hieß es von der ÄKWL. „Finanzielle Stabilisierung und Versorgungssicherheit müssen zusammengedacht werden“, sagt ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle.
Das Gesetz wird einseitig zulasten der Leistungserbringer im Gesundheitssystem ausgestaltet, betonte die Kammer in Rheinland-Pfalz. Es handele sich um ein reines Spargesetz, das die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Krankenhäusern und Praxen verschlechtere sowie die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf Dauer gefährde.
Sie befürchten, Ärzte würden die Prellböcke für den Ärger der Patienten sein, weil sie in der Praxis oder in der Klinik von Angesicht zu Angesicht erklären müssten, dass bestimmte Leistungen fortan nicht mehr übernommen würden. „Es ist an der Zeit, dass die Politik den Bürgern endlich die Wahrheit sagt, dass ganz konkret an ihrer medizinischen Versorgung gespart wird“, fordert der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Günther Matheis.
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