Politik

Änderungsanträge: Doch keine Änderungen bei Zytostatika, Festhalten an Plänen zur Psychotherapie

  • Dienstag, 13. Oktober 2026
apotkeke-zytostatika-herstellung_dpa
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Berlin – Die Zubereitung von Zytostatika soll weiterhin vom Zuweisungsverbot ausgenommen bleiben. Bisher angedachte Pläne der schwarz-roten Koalition, dass es wieder Ausschreibungen dafür geben soll, sind in den neuesten Änderungsanträgen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, das auch Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthält, nicht mehr zu finden. Die Änderungen liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor.

An vielen weiteren Vorhaben wie der Abschaffung der Hybrid-DRG oder der Vergütung für die Psychotherapie will die Regierungskoalition festhalten. Donnerstag findet im Bundestag die abschließende Lesung statt, morgen will der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Veränderungen beschließen.

Damit können die geplanten Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch in die Berechnungen des Schätzerkreises eingehen, der am morgigen Mittwoch seine Einnahmen- und Ausgabenprognose für das Jahr 2027 vorlegen will. Daraus errechnet sich dann der allgemeine Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung im kommenden Jahr.

Die Zubereitung von Zytostatika ist Stand heute vom Zuweisungsverbot ausgenommen, das es Ärzten untersagt, Arzneimittelverordnungen bestimmten Apotheken zuzuleiten. Praxen können deshalb individuell mit Zytostatika herstellenden Apotheken kooperieren.

Die Regierungsfraktionen im Bundestag planten jedoch, Ausschreibungen für individuell hergestellte Krebsmedikamente wieder zu ermöglichen. Zur Kosteneinsparung sollten die Kassen demnach Verträge mit ausgewählten Apotheken schließen dürfen. Für die Praxen hätte das zur Folge gehabt, dass sie je nach Patient und Kasse mit unterschiedlichen Apotheken hätten zusammenarbeiten müssen. Das scheint nun vom Tisch zu sein.

Kritik an der Streichung kommt von den Grünen. „Zum wiederholten Mal knickt die Koalition vor der Pharmawirtschaft ein“, sagte Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Grünen Bundestagsfraktion.

Das Bundesgesundheitsministerium habe endlich wieder Preisverhandlungen für Krebsmedikamente aus der Apotheke zulassen wollen, doch diese „mehr als sinnvolle Einsparmöglichkeit wurde von den Koalitions-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss gestoppt“.

Viele Vorhaben sollen weiter umgesetzt werden

Neben den Zytostatika sind die meisten Vorhaben auf der Agenda geblieben. Weiter angedacht ist, die zum GKV-BStabG gefasste Entschließung umzusetzen und die extrabudgetär zu vergütenden psychotherapeutischen Leistungen auszuweiten. Diese waren zunächst gestrichen worden.

Künftig soll die extrabudgetäre Vergütung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch kranke Versicherte, dringlich zu behandelnde psychotherapeutische Akutbehandlungen gelten. Die Kriterien zur Dringlichkeit soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festlegen. Darüber hinaus wird in der Honorarverteilung vorgesehen, dass bei begonnenen Behandlungen keine Maßnahmen zur Mengenbegrenzung angewandt werden dürfen.

Für die Bundesärztekammer (BÄK) greift die Regelung zu kurz. Der Ansatz verenge die extrabudgetäre Vergütung zu stark auf psychotherapeutische Leistungen, schreibt die BÄK in einer Stellungnahme. Schwer psychisch kranke Menschen benötigten häufig eine komplexe, berufsgruppenübergreifende Versorgung. „Diese darf nicht auf Psychotherapie reduziert werden. Entscheidend muss auch hier der tatsächliche medizinische Versorgungsbedarf sein.“

Die spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG) soll ab 2028 komplett gestrichen werden. Für das kommende Jahr ist vorgesehen, die bereits ambulant erbrachten Hybrid-DRG „sachgerecht zu vergüten“ und so „bereits realisierte Ambulantisierungseffekte“ zu heben, heißt es in den Anträgen. Ab dem Jahr 2028 werden die Hybrid-DRG-Leistungen gestrichen. Das ambulante Operieren wird weiterhin extrabudgetär vergütet.

Die Abschaffung der Hybrid-DRG ist aus Sicht der BÄK „besonders problematisch“. Die BÄK bemängelt unter anderem, dass eine vorgesehene Evaluation gar nicht angemessen ausgewertet und für die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG genutzt werden kann.

Die geplante Regelung führe zu „relevanten Fehlanreizen“ in Richtung einer stationären Behandlung von Leistungen, bei denen eigentlich eine Förderung der ambulanten Erbringung erforderlich wäre. „Die Regelung belastet niedergelassene Ärztinnen und Ärzte massiv, erzeugt erhebliche Planungsunsicherheit und gefährdet getätigte Investitionen in ambulante Strukturen.“ An den Plänen gab es bereits heftige Kritik aus der Ärzteschaft, auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Geregelt werden soll darüber hinaus, dass offene Sprechstunden ab dem kommenden Jahr aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Im Honorarverteilungsmaßstab soll eine facharztgruppenübergreifende Verteilung der Honorare nach Leistungen ermöglicht werden.

CDU/CSU und SPD halten weiter daran fest, den mit dem Gesetz normierten Fixkostendegressionsabschlag für Haus- und Kinderärzte und für die hausarztzentrierte Versorgung wieder zu streichen. Es soll keine Preisminderungen bei Fallzahl- oder Mengenausweitungen geben.

Mehr Geld für Kliniken über Rechnungszuschläge

Die Krankenhäuser sollen via Änderungsanträge für das laufende Jahr noch einmal eine Finanzspritze erhalten. Den Kliniken war bereits in einer Protokollnotiz im Juli bei Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes eine weitere finanzielle Entlastung im Umfang von insgesamt 550 Millionen Euro pro Jahr zugesagt worden – davon 100 Millionen für Uniklinika.

Umgesetzt werden soll das nun über einen erhöhten Rechnungszuschlag, der sowohl für somatische als auch für psychiatrische und psychosomatische (nicht-universitäre) Krankenhäuser eingeführt wird. Der Zuschlag gilt nach Angaben von Union und SPD nicht für Hochschulkliniken, da diese über eine Erhöhung des Zuschlags für spezielle Vorhaltung jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro erhalten.

„Da nach geltender Rechtslage der Zuschlag für die spezielle Vorhaltung der Hochschulklinika erst im Jahr 2028 eingeführt wird, wird der für 2027 zugesagte Betrag von 100 Millionen Euro zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung als Rechnungszuschlag an die Hochschulklinika ausgeschüttet“, heißt es in den Änderungsanträgen. Ab 2028 wird der Zuschuss über die Erhöhung der Mittel für die Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken abgewickelt.

Das Institut für Qualität und Weiterentwicklung im Gesundheitswesen (IQWiG) soll mehr Aufgaben erhalten. Es soll sich an internationalen Projekten zur Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Bereich der evidenzbasierten Medizin und Aufbereitung und Vermittlung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundlagen der evidenzbasierten Medizin für Fachkreise und die Öffentlichkeit beteiligen.

Die Änderungsanträge halten weiter daran fest, dass Krankenkassen nun doch wieder verpflichtet werden, schriftlich oder digital über die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren. Dies hatte auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gefordert, ebenso wie Verbraucherverbände.

Eine Klarstellung gibt es beim Thema cannabishaltige Fertigarzneimittel. Greifen soll, dass der Therapieversuch nur in der Indikation, für die das cannabishaltige Fertigarzneimittel zugelassen ist, zu erfolgen hat. Die Dauer des Therapieversuchs soll in das Ermessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gestellt werden.

Die Einführung einer Teilkrankschreibung soll auf den 1. Juli 2028 verschoben werden.

bee/may/lau

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