Politik

Warken will Entbürokratisierung im Gesundheitswesen vorantreiben

  • Dienstag, 7. Juli 2026
/Elnur, stock.adobe.com
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Berlin – Heute kamen auf Einladung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen im Gesundheitswesen zu einem Spitzentreffen zusammen, um Maßnahmen zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Gesundheitswesen zu erörtern.

Das BMG sieht in dem Treffen einen Auftakt, um ab nun fortlaufend verzichtbare Pflichten zu streichen, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu gefährden.

„Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen“, sagte dazu die Ministerin laut einer Mitteilung.

Diesen Weg werde man konsequent fortsetzen. Insbesondere wolle man dabei auch die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen seien.

Das geplante Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz werde wirksame Maßnahmen für den Abbau überflüssiger Bürokratie enthalten und der Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs Bürokratieabbau dienen, so die Ankündigung des BMG.

In dem heute veröffentlichten Ergebnispapier wird allerdings zum großen Teil auf Punkte verwiesen, die als Teile von laufenden oder geplanten Gesetzesvorhaben bereits bekannt sind.

Dazu gehört beispielsweise, dass man mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz „unverzüglich“ von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand nehme sowie die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus abschaffe – eine solche Absenkung von Personalstandards wird unter anderem von der Bundesärztekammer (BÄK) sehr kritisch gesehen.

Mehrere weitere Punkte beziehen sich auf im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vorgesehene Regelungen. Dies betrifft unter anderem den Einsatz der TI-Messengerdienste KIM und TI-M, die elektronische Überweisung oder auch die verbindliche Integration einer Terminservicestellenschnittstelle in die Systeme der Arztpraxen.

Geprüft werden soll eine mögliche Abschaffung des Digitalbeirats der Gematik. Dieser habe sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe „nicht vollumfänglich bewährt“ – weshalb die Krankenkassen als Kostenträger gegebenenfalls entlastet werden sollen.

Ebenfalls perspektivisch erfolgen solle eine Vereinfachung von Qualitätssicherungnachweispflichten sowie die Anbindung der Qualitätssicherung an Telematikinfrastruktur (TI). „Nach Abschluss der Prüfung der Handlungsoptionen werden Regelungen in ein geeignetes Gesetz eingebracht“, heißt es dazu im Papier.

Verwiesen wird auch auf die im Koalitionsvertrag fixierte Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärzte und für andere Leistungserbringer.

aha

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