Politik

Ärzte sollen künftig im Notfall Arzneimittel abgeben dürfen

  • Montag, 13. April 2026
/ronstik, stock.adobe.com
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Berlin – Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen der geplanten integrierten Notfallzentren (INZ) sollen künftig direkt Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben dürfen. Das sieht eine Neuerung im Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Anfang November hatte das BMG bereits einen ersten Referentenentwurf vorgelegt.

In dem Entwurf heißt es, dass Ärztinnen und Ärzte in diesem Fall apothekenpflichtige Medizinprodukte „für den akuten Bedarf in einer zur Überbrückung für längstens drei Tage benötigten Menge abgeben“ dürfen. Voraussetzung ist, dass die Anwendung des Arzneimittels keinen Aufschub erlaube, also dringend notwendig ist, wie etwa eine Antibiotikatherapie oder Schmerztherapie.

Weiter sei dies nur möglich, wenn die Abgabe in Apotheken nicht direkt erfolgen könne, weil die Behandlung außerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten der Apotheken, am Wochenende oder Feiertag erfolgt. Die Abgabe soll nun vergleichbar mit der Versorgung durch Krankenhausapotheken im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung sein. Die Notdienstpraxen sollen die Arzneimittel über den regulären Apothekenvertriebsweg in der Regel als Sprechstundenbedarf beziehen, heißt es weiter im Entwurf. Nicht erlaubt werden soll die direkte Abgabe von Arzneimitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Um dies umzusetzen, plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) entsprechende Änderungen im Arzneimittelgesetz und in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Bislang ist die direkte Abgabe von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte heute die geplante Änderung der unmittelbaren Anschlussversorgung mit Medikamenten für Ärzte in den Notdienstpraxen der geplanten INZ.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht die geplante Neuerung ebenfalls als positiv an, allerdings sieht der Verband es kritisch, dass das Dispensierrecht nur für Notdienstpraxen vorgesehen werde und den Bereitschaftsdienst außen vor lasse. Es ergebe keinen Sinn, dass Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patientinnen und Patienten zuhause behandeln würden, diese Möglichkeiten nicht erhalten sollen. „Es kann nicht sein, dass wir kranken, häufig immobilen Patientinnen und Patienten mitten in der Nacht sagen müssen, dass sie leider in die viele Kilometer entfernte Notdienstapotheke müssen, um ihr dringend benötigtes Medikament zu erhalten. Das ist unverantwortlich“, erklärten heute die Bundesvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier.

Vor allem Bundeswehrkrankenhäuser sollen INZ aufbauen

Eine weitere Änderung im Vergleich zum alten Entwurf ist, dass bei der Frage, welche Krankenhaustandorte künftig zu einem integrierten Notfallzentrum ausgebaut werden sollen, die Bundeswehrkrankenhäuser vorrangig berücksichtigt werden sollen. Dies habe der erweiterte Landesausschuss bei der Zuordnung der Standorte entsprechend zu beachten. Der Ausschuss besteht aus den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen.

Dies wird damit begründet, dass die Bundewehrkrankenhäuser jederzeit ärztliches und nicht-ärztliches medizinisches Fachpersonal für Einsätze der Bundeswehr einschließlich der Landes- und Bündnisverteidigung sicherstellen müssen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sei es erforderlich, dass sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch das Pflegepersonal ein möglichst breites Leistungsspektrum zur Vorbereitung auf den Einsatzfall der Bundeswehr erbringen können. Dies schließe insbesondere die Einschätzung und Versorgung von Not- und Akutfällen ein.

Klargestellt wird im aktuellen Entwurf auch, dass für die Ersteinschätzung an den integrierten Notfallzentren künftig eine softwarebasierte standardisierte Notrufabfrage eingesetzt werden muss. Bislang war in dem Entwurf lediglich von einer „digitalen standardisierten Abfrage“ die Rede.

Verschiebung der bundesweiten Defibrillatoren-Übersicht

Zudem soll die Frist verschoben werden, bis wann das BMG ein Kataster für die öffentlich zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren (AED), die für die Benutzung von Laien vorgesehen sind, erstellen muss. Bislang war dies bis zum 1. Januar 2027 geplant, nun soll diese Übersicht erst zum 1. Januar 2029 eingerichtet werden.

Darüber hinaus schraubt das BMG seine geschätzte Prognose zu Einsparungen durch die Notfallreform etwas herunter. Im ersten Referentenentwurf von Anfang November ging das BMG noch von langfristig rund 1,3 Milliarden Euro an Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) pro Jahr aus. Im aktuellen Entwurf spricht das BMG noch von rund 1,2 Milliarden Euro.

Dies sei insbesondere damit zu erklären, dass das BMG nun mit der Reform verbundene neue Mehrausgaben der GKV für die vertragsärztliche Versorgung mit rund 30 Millionen Euro für 2027 bis 100 Millionen Euro ab 2030 sowie jährlich rund 26 Millionen Euro für den Anschluss Notfallrettung an die Telematikinfrastruktur rechnet.

Das BMG geht davon aus, dass etwa 33.000 Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit einem elektronischen Heilberufsausweis ausgestattet werden müssen. Dies koste rund 3,6 Millionen Euro pro Jahr. Weiter müssen 240 Leitstellen, 2.000 Rettungswachen und etwa 22.000 Einsatzfahrzeuge mit SMC-B-Karten, Lesegerät sowie den TI-Gateway ausgerüstet werden. Dies seien weitere rund 15 Millionen Euro pro Jahr. Ergänzend werde mit etwa zehn Millionen Euro pro Jahr gerechnet für die Erweiterung der Anwendung für den Zugriff der elektronischen Patientenakte. Perspektivisch sollen diese Summen aber durch die Senkung der Zahl der Leitstellen und technischen Weiterentwicklungen sinken. Insgesamt rechnet das BMG mit Mehrkosten der Telematik-Infrastruktur von rund 28 Millionen Euro pro Jahr, davon sollen 26 Millionen Euro von der GKV getragen werden.

Für die privaten Krankenversicherungsunternehmen wird im aktuellen Entwurf ein jährlicher Mehraufwand von zwölf Millionen Euro geschätzt (im Vergleich zu den zehn Millionen Euro aus dem ersten Entwurf von Anfang November). Dem gegenüber stünden hingegen nach wie vor langfristig jährliche Einsparungen von rund 103 Millionen Euro.

Die Notfallreform soll Ende April vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Reform verzögert sich damit weiter, ursprünglich sollte sie bereits Ende März von der Bundesregierung beschlossen sein. Das Gesetz soll das parlamentarische Verfahren in diesem Jahr durchlaufen und könnte damit Anfang 2027 in Kraft treten.

cmk

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