Politik

Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit warnt bei Notfallreform vor Flickenteppich

  • Donnerstag, 29. Januar 2026
/picture alliance, Jan Woitas
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Berlin – Die geplante Reform der Notfallversorgung ist notwendig, am vorliegenden Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind aber Nachbesserungen erforderlich. Das betont der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) in einem aktuellen Gutachten.

Darin geht es unter anderem um die geplanten verbindlichen standardisierten Ersteinschätzungen. Sie sollen künftig dazu beitragen, Hilfesuchende effizient in die für sie am besten geeignete Versorgungsebene zu vermitteln.

Diese Systeme – die Notrufabfrage der Rettungsleitstellen, die Ersteinschätzungen der Akutleitstellen und der Integrierten Notfallzentren – sollten weitgehend aufeinander abgestimmt sein“, fordert der BWV. Stattdessen seien für alle genannten Bereiche „unterschiedliche Normgeber ohne notwendige Abstimmung“ vorgesehen.

Außerdem weist der BWV daraufhin, dass die geplanten neuen Strukturen zusätzliches Personal benötigten. „Dabei leidet das Gesundheitswesen seit Jahren unter einem massiven Fachkräftemangel. Der Gesetzentwurf lässt nicht erkennen, wie dieser Mehrbedarf gedeckt werden soll“, wird in dem Gutachten kritisiert.

Der BWV warnt außerdem davor, die Implementierung digitaler Prozesse zu unterschätzen: Größere IT-Projekte neigten „erfahrungsgemäß zu hoher Komplexität, Fehleranfälligkeit und daraus resultierenden Verzögerungen“. Der Gesetzentwurf berücksichtige diese Umsetzungsrisiken nicht angemessen, so die Kritik.

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit warnt darüber hinaus „vor einem Flickenteppich regionaler Strukturen, unkoordinierten Ersteinschätzungen sowie wachsender Bürokratie und Personalengpässen“.

Empfohlen wird zudem, die Notfallreform mit einer umfassender Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. „Die neuen Strukturen und Prozesse können nur zum gewünschten Ziel führen, wenn sie in der Öffentlichkeit bekannt sind und auf breite Akzeptanz stoßen“, heißt es in dem Gutachten.

Aufgabe des BWV ist, auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben zu achten. Das Amt des BWV wird traditionell von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes ausgeübt, dies ist im Augenblick Kay Scheller.

Paula Piechotta , Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Grünen Bundestagsfraktion, mahnt in einer Reaktion, die Schwächen des Gesetzentwurfs zu beheben. „Nur dann entfaltet die Reform ihre volle Wirkung“, sagte sie. Die Notfallreform bezeichnete Piechotta als „längst überfällig“. Diese könne Fehlanläufe verhindern, unnötige Fahrten reduzieren und das System effizienter und bezahlbarer machen.

Langfristig sind aus ihrer Sicht jährliche Einsparungen von mehr als 1,3 Milliarden Euro möglich – mit weiteren Potenzialen von mehr als einer zusätzlichen Milliarde Euro, wenn Folgekosten durch unnötige stationäre Behandlungen mitgerechnet würden. „Aber klar ist auch: Ein schlechtes Gesetz hilft niemandem“, so Piechotta.

hil

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