Ärztetag gegen medizinische Diagnostik in Drogeriemärkten

Hannover – Der 130. Deutsche Ärztetag ruft den Gesetzgeber auf, medizinische Diagnostikangebote, die in Drogerien angeboten werden, zu unterbinden. Dies sei notwendig, um den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Medizinische Diagnostikangebote, die beispielsweise in Drogeriemärkten oder anderen Gewerbebetrieben angeboten beziehungsweise dort im Sinne einer Fernbehandlung beworben werden, würden „lediglich isolierte Momentaufnahmen ohne medizinischen Kontext“ liefern.
„Das kann Menschen unnötig verunsichern oder sie in falscher Sicherheit wiegen und dadurch notwendige Behandlungen gefährlich verzögern oder auch zu unnötigen zusätzlichen Arztterminen führen“, heißt es in einem Beschluss der Ärztetages.
Eine ärztliche Behandlung gehe weit über das Ablesen einzelner Messwerte hinaus, so die Delegierten. Zu einer verantwortungsvollen Diagnostik würden Anamnese, körperliche Untersuchung, gegebenenfalls differenzialdiagnostische Überlegungen sowie eventuell die gemeinsame Entscheidung über therapeutische Maßnahmen gehören.
Ein medizinisch sinnvoller Einsatz von Testverfahren setze zudem eine sorgfältige Abwägung mit Blick auf Sensitivität und Spezifität der Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen gesundheitlichen Situation des Patienten voraus.
Dies alles könnten medizinische Diagnostikangebote in Gewerbebetrieben nicht leisten. Im Gegenteil: Es drohe die Gefahr einer Kommerzialisierung medizinischer Diagnostik ohne hinreichende Indikationsstellung.
Hinzu komme, dass diese Gesundheitsdienstleistungsmodelle weder personell noch räumlich auf medizinische Notfälle wie Kreislaufkollapse oder akute Komplikationen vorbereitet sind, warnt die Ärzteschaft. Wer diagnostische Leistungen anbietet, trage aber auch in dieser Hinsicht Verantwortung.
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