Ärzteschaft

Fachkräftemangel in Arzt- und Psychotherapiepraxen stellt wachsendes Problem dar

  • Dienstag, 3. August 2021
/Have a nice day, stock.adobe.com
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Berlin – Eine immer größere Herausforderung für die Arzt- und Psychotherapiepraxen stellt die Suche nach qualifizierten nicht ärztlichen Mitarbeitern sowie die Bindung geeigneten Personals dar.

So wird die Verfügbarkeit von kompetentem nicht ärztlichem Personal auf dem Arbeitsmarkt von den Praxen mehrheitlich als äußerst schlecht eingestuft. Aufgrund von Personalmangel schränkten bereits rund 15 Prozent der Praxen ihr Leistungsangebot zeitweise ein. Das sind Ergebnisse einer Sonderbefra­gung im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.

Laut der Umfrage zur Personalsituation in Praxen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung für die Jahre 2019/2020 bilden deutlich mehr als die Hälfte der vertragsärztlichen Praxen daher eigenen, nicht ärztlichen Fachkräftenachwuchs aus. Etwa ein Viertel dieser Praxen sind allerdings von Abwanderung ihres selbst ausgebildeten Praxispersonals betroffen.

Um ihre Fachkräfte zu binden, haben knapp drei Viertel der vertragsärztlichen Praxen ihrem angestellten Personal Sonderzahlungen und Zuschläge gewährt. Dafür haben die Praxisinhaber durchschnittlich je­weils 4.400 Euro pro Jahr aufgewendet. Während der Coronapandemie sind zudem von mehr als zwei Dritteln der Vertragsarztpraxen steuerfreie „Corona-Sonderzahlungen“ in Höhe von durchschnittlich 856 Euro je nicht ärztlichem Mitarbeitenden pro Praxis ausbezahlt worden.

Mehr als zwei Drittel der Vertragsarztpraxen erwarten auch für die kommenden Jahre 2021/2022 subs­tanzielle Probleme, geeignetes Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

„Immer häufiger machen Krankenhäuser das Rennen um die gut ausgebildeten nicht medizinischen Fachkräfte. Das wundert nicht, denn seit Jahren steigt der so genannte Orientierungswert und damit der Preis pro Leistung für Krankenhäuser stärker als der für Vertragsarztpraxen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsit­zende Dominik von Stillfried. Zwischen 2016 und 2020 sei dieser für Krankenhäuser um 15,02 Prozent gestiegen, für Vertragsarztpraxen lediglich um 6,96 Prozent.

Für das Jahr 2021 habe sich dies unvermindert fortgesetzt, so von Stillfried: „Für Kliniken beträgt der Anstieg 2,6 Prozent, für Kassenarztpraxen lediglich 1,25 Prozent. Die Preise für stationäre Leistungen werden dann seit 2016 um 18,63 Prozent, die für vertragsärztliche Leistungen nur um 8,30 Prozent ge­stiegen sein.“ So könnten Krankenhäuser leichter höhere Gehälter etwa für Medizinische Fachangestellte zahlen.

Deshalb dürfe sich die Politik nicht nur um die Personalknappheit in den Kliniken kümmern, sondern müsse dazu beitragen, die Abwanderung aus den Praxen zu stoppen. Werde nicht zugunsten der Vertrags­arztpraxen nachgesteuert und die Vergütungsschere zwischen Klinik und Praxis geschlossen, würden auch für Patientinnen und Patienten spürbare Engpässe in den Praxen drohen.

aha

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