Frauen dominieren bei Praxisgründungen

Berlin – Im KfW-Gründungsmonitor lag der Frauenanteil an den Existenzgründungen über alle Branchen hinweg im Jahr 2022 bei 37 Prozent. Im Vergleich dazu zeigen sich Frauen in akademischen Heilberufen deutlich unternehmerischer. Das zeigt eine Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank).
Demnach belief sich der Anteil der Ärztinnen im selben Jahr auf 61 Prozent, bei Zahnärztinnen waren es 53 Prozent. Apothekerinnen lagen zwar mit 48 Prozent immer noch über dem branchenübergreifenden Durchschnitt an Gründerinnen, doch der Anteil ist im Vergleich zu den Jahren davor signifikant gefallen. 2018 waren 62 Prozent der Apothekengründenden Frauen.
„Wir beobachten seit Jahren, dass die Anzahl der Ärztinnen, Zahnärztinnen und Apothekerinnen unter den Studierenden und Angestellten steigt – inzwischen setzt sich dieser Trend auch bei Existenzgründenden fort“, kommentiert Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmarkt und Beteiligungen bei der Apobank.
Die Existenzgründungsanalysen der Apobank zeigen auch regelmäßig, dass wenn es um die Gründung einer eigenen Praxis oder Apotheke geht, Frauen finanziell zurückhaltender sind als ihre männlichen Kollegen. Sie entscheiden sich in der Regel für kleinere Praxen und Apotheken und zahlen entsprechend niedrigere Kaufpreise.
So haben Ärztinnen im Jahr 2022 im Schnitt 88.000 Euro für die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis gezahlt, das sind 35 Prozent weniger als Männer. Bei den von Frauen übernommenen zahnärztlichen Einzelpraxen lag der Durchschnittspreis bei 223.000 Euro und der Unterschied bei zwölf Prozent. Die von den Apothekerinnen gezahlten Kaufpreise für die Übernahme einer Apotheke mit durchschnittlich 474.000 Euro waren um neun Prozent niedriger, als die der männlichen Kollegen.
„Die Entscheidung für die Selbständigkeit hat gleich einen doppelten Effekt“, sagt Zehnich. Einerseits seien es die individuellen Auswirkungen, denn eine eigene Praxis oder Apotheke schaffe Freiräume für mehr Selbstbestimmung und flexible Möglichkeiten der Berufsausübung. Andererseits sei sie auch gesamtgesellschaftlich notwendig, denn die ambulante Gesundheitsversorgung werde zum größten Teil durch niedergelassene Heilberuflerinnen und Heilberufler sichergestellt.
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