Vermischtes

Ausgaben des Bundes für Beamten-Beihilfe seit 1994 fast verdoppelt

  • Dienstag, 29. Juli 2014

Berlin – Die Ausgaben des Bundes für die Krankenversicherung seiner Beamten haben sich in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt. Während 1994 für die Beihilfe zur Krankenversicherung noch 720 Millionen Euro ausgegeben wurden, waren es 2013 schon mehr als 1,4 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht.

Den Angaben der Bundesregierung zufolge ist das starke Wachstum bei der Beihilfe im Wesentlichen auf die Ausgaben für die Pensionäre zurückzuführen.  Die Beihilfe-Aufwendungen stiegen hier von 460 Millionen Euro 1995 auf 1,1 Milliarden Euro 2013. Über die Regierungsantwort hatte zunächst die Berliner Zeitung vom Dienstag berichtet. 

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink warf der Bundesregierung vor, ihren Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu verbauen und die Staatsdiener dadurch in die Privatversicherung zu zwingen. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden, würden massiv benachteiligt. Sie müssten den Beitrag vollständig selbst tragen, bekämen Beihilfe nur in Ausnahmefällen und müssten auch den Arbeitgeberanteil der GKV-Beiträge übernehmen.

Die Beihilfe übernimmt anteilig Kosten für medizinische Behandlungen von Staats­dienern. Der andere Anteil wird von der zumeist privaten Krankenversicherung gedeckt. „Die Bundesregierung handelt nicht aus Fürsorge gegenüber den Beamten, sondern aus Fürsorge für die PKV“, kritisierte Klein-Schmeink. Fast die Hälfte aller PKV-Versich­erten seien Beamte. „Würde dieser stete Zustrom versiegen, sähe es zappenduster für die PKV aus.“ Klein-Schmeink äußerte die Befürchtung, dass die Beihilfe-Ausgaben des Bundes weiter steigen werden: „Experten vermuten eine Vervierfachung.“

Die Bundesregierung wies den Vorwurf der mangelnden Wahlfreiheit für die Beamten zurück. Diese „entscheiden im Rahmen ihrer Dispositionsfreiheit grundsätzlich beim Eintritt in den öffentlichen Dienst über ihr künftiges Krankenkassenverhältnis“, hieß es in der Regierungsantwort.

afp

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