Ausschreibungen zur Stoma- und Inkontinenzversorgung verärgern Patienten

Berlin – Der erzwungene Wechsel des Hilfsmittelversorgers nach einer Ausschreibung durch die Krankenkasse sorgt unter Patienten für Unzufriedenheit. Das zeigt eine Befragung der Initiative „Faktor Lebensqualität“ im Bundesverband Medizintechnik (BVMed) unter 79 Anwendern von ableitenden Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmitteln, die in den vergangenen Monaten ihren Versorger gewechselt haben. Demnach sind 32 Prozent dieser Patienten mit dem Beratungsservice des neuen Lieferanten nicht zufrieden. Ein Drittel der Befragten erwägt den Wechsel der Krankenkasse.
Konkret wurden laut Umfrage je einem Drittel der Anwender nach dem Wechsel ein persönlicher Ansprechpartner oder Therapeut genannt. Außerdem musste jeder vierte Anwender mit dem Versorger auch die benötigten Produkte wechseln. 39 Prozent von ihnen bewerten diese als nicht gut geeignet. Bemängelt wird eine schlechtere Qualität und Handhabe sowie die fehlende Beratung.
Kaum Begründungen zum Produktumstieg
Die Umfrage zeigt auch, die Änderung der Produkte wurde den Patienten nur in der Hälfte der Fälle begründet. Als einer der wesentlichen Gründe wurde der Preis genannt. Einige Patienten haben aus dem Versorgerwechsel Konsequenzen gezogen: Fünf Prozent der befragten gesetzlich Versicherten haben die Krankenkasse schon gewechselt. Für weitere 34 Prozent ist ein Krankenkassenwechsel vorstellbar.
Der BVMed wies darauf hin, dass Betroffene bei ihren Krankenkassen Widerspruch gegen eine nicht zweckmäßige oder nicht ausreichende Versorgung einlegen können. „Die Patienten sollten die geänderte Versorgungssituation genau überprüfen und gegebenenfalls einen Einspruch oder den Krankenkassenwechsel erwägen“, hieß es von dem Verband.
In der Vergangenheit haben mehrere Krankenkassen die Lieferung und Versorgung mit Stoma- und ableitenden Inkontinenz-Hilfsartikeln ausgeschrieben. Die in der Initiative „Faktor Lebensqualität“ zusammen geschlossenen BVMed-Unternehmen sehen darin einen Verstoß gegen das im April 2017 verabschiedete neue Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG).
Das HHVG lässt Ausschreibungen nicht mehr zu, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Aus Sicht der Initiative trifft dies auch auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zu, die damit nicht ausschreibungsfähig sind.
Das Bundesversicherungsamt hat kürzlich unter anderem wegen Stoma- und Inkontinenzausschreibungen der Kassen Prüfverfahren eingeleitet. Die betroffenen Kassen haben die Kritik zurückgewiesen. Ihrer Auffassung nach sind die Ausschreibungen rechtskonform.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: