Ärzteschaft

AWMF legt einheitliche Regeln für Umgang mit Interessens­konflikten vor

  • Dienstag, 23. Mai 2017

Berlin – Auf das mitunter spannungsreiche Verhältnis von wissenschaftlicher Medizin und Industrie geht die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) in neuen Empfehlungen ein. „Die Kooperation zwischen wissenschaftlicher Medizin und Industrie ist unverzichtbar für den medizinischen Fortschritt, doch es muss exakt definiert sein, wie diese Kooperation erfolgen kann, damit sekundäre Interessen nicht die primären Interessen überlagern“, betonte der Präsident der AWMF, Rolf Kreienberg, in Berlin.

Das Wichtigste sei selbstverständlich immer das Wohl des Patienten und die Verbesserung seiner Versorgung, betonte er. Sogenannte sekundäre Interessen – meist sind es wirtschaftliche – dürften dieses oberste Ziel bei der Arbeit an Studien, der Erstellung von Leitlinien oder der Ausrichtung von Kongressen und Tagungen nicht beeinträchtigen. Für die Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Fachgesell­schaften und wirtschaftlich orientierten Unternehmen der Pharma- und Medizinpro­dukte­industrie seien dazu klare Regeln notwendig.

Die AWMF weist außerdem darauf hin, dass Interessenkonflikte nicht nur in der Zusammenarbeit mit der Industrie entstehen könnten. Auch die Anforderungen von Universitäten an Wissenschaftler erzeugten zum Teil sekundäre Interessen, zum Beispiel wenn es darum gehe, Drittmittel einzuwerben oder in hochrangigen Fachzeitschriften zu publizieren.

Besonders wichtig ist laut der AWMF, dass alle Beteiligten bei der Zusammenarbeit ihre Kooperationen offenlegen und darüber Bericht erstatten. Dafür hat die AWMF jetzt ein einheitliches Deklarationsformat entwickelt, das alle Beteiligten übernehmen können. Alleingänge der Industrie lehnt die AWMF ab. „Nur durch ein einheitliches Format, das alle anwenden können, lässt sich verlässlich Transparenz schaffen“, erläuterte Claudia Spies aus der AWMF-Kommission zu diesem Thema.

Nach den AWMF-Transparenzregeln sollten bei Kongressen und Tagungen die veranstaltende Fachgesellschaft und die Industrie deklarieren, welche Geld- oder Sachspenden, Sponsoringkosten, Honorare, Tagungs- oder Teilnehmergebühren von wem an wen und in welcher Höhe gezahlt werden. Zahlungen an die für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragten Professional Congress Organizer (PCO) sollen ebenfalls ausgewiesen werden.

hil

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