Politik

Baden-Württemberg stellt Weichen für Pflegekammer

  • Mittwoch, 5. April 2023
/picture-alliance, Peter Steffen
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Stuttgart – Gegen die Kritik der Gewerkschaften hat das Land Baden-Württemberg die Weichen gestellt für die Einrichtung einer Pflegekammer für die Branche. Das Kabinett billigte gestern laut Gesundheitsministe­rium die Pläne für ein Landespflegekammergesetz, nun muss der Landtag beraten.

Allerdings wird es die Kammer nur geben, wenn sie von einer starken Mehrheit der Pflegefachkräfte gewollt ist. Wird das vorausgesetzte Errichtungsquorum von 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder nicht erreicht, wird nach Angaben des Ministeriums keine Pflegekammer errichtet und der noch nicht bestehende Grün­dungs­­ausschuss aufgelöst.

Mit der Pflegekammer sollen die rund 110.000 Pflegekräfte im Südwesten und ihre Anliegen besser vertreten werden. Ziel sei es, die Attraktivität des Berufsstandes und damit die Zahl der dringend benötigten Pflege­kräfte zu erhöhen, hieß es. Die Kammer soll laut Ministerium dazu dienen, dass die Beschäftigten ihr Berufs­bild selbst gestalten und so zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des Berufsbildes einbezogen werden.

Der Gründungsausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat 18 Monate Zeit, die Kammer vorzubereiten. Die meisten Pflegekräfte müssen zahlende Mitglieder der Pflegekammer sein. Ausnahmen soll es nur für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschul­dozierende geben.

Die Gewerkschaft Verdi ist weiter strikt gegen die Pläne für eine Pflegekammer. „Kammern sind Institutionen für freie Berufe. Pflegefachpersonen sind aber zu 95 Prozent abhängig beschäftigt. Sie haben Arbeitgeber, darunter auch Pflegedirek­tionen, die ihnen genau vorschreiben können, wie sie zu arbeiten haben“, sagte Irene Gölz von Verdi.

Eine zusätzliche Institution, die ihnen weitere Vorschriften mache und möglicherweise Sanktionen auferlege, bräuchten sie nicht. Pflegekammern gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen.

dpa

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