Vermischtes

Landespflegekammer will umfassende Reform der Leiharbeit

  • Donnerstag, 6. April 2023
/zinkevych, stock.adobe.com
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Mainz – Die rheinland-pfälzische Landespflegekammer macht sich gegen Leiharbeit in der Pflege stark. „Leih­arbeit ist schädlich für die Versorgung“, sagte der Präsident der Kammer, Markus Mai, heute in Mainz bei der Vorstellung eines fünfseitigen Positionspapiers des Gremiums zu dem Thema.

Er sei zwar nicht für ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege, „aber die Unternehmen sollten sie möglichst nicht mehr nutzen“. Stattdessen müsste das Stammpersonal stärker motiviert und die Leiharbeitsanbieter besser reguliert werden. „Im Moment kann da jeder machen, was er will.“

„Leiharbeiter sind nie so gut auf die Bedürfnisse der Menschen eingestellt wie das Stammpersonal“, sagte Mai. Mit Leiharbeitern könnten nie alle Ausfälle abgedeckt werden und das Stammpersonal müsse sich oft mit seinen Schichten danach richten.

„Lange Einsätze von Leiharbeitern sind gut, aber teuer“, kritisierte Mai. „Jeder zusätzliche Euro für Leiharbeit geht von der Pflege ab.“ Die Krankenkassen sollten nur finanzieren, was das Stammpersonal gekostet hätte, forderte Mai. „Den Rest solle das Heim zahlen“, aber nicht auf die Betroffenen umlegen.

Die Landespflegekammer fordert unter anderem mehr qualifiziertes Personal, eine Ausbildungsoffensive sowie eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Wechselschichten von derzeit 120 auf 1.200 Euro brutto.

Sinnvoll seien auch regionale Kooperationen von Einrichtungen, bei denen die Beschäftigten in andere Betriebe fluktuieren könnten, sagte Mai. Mitarbeitende des Stammpersonals müssten belohnt werden. Dazu gehöre auch eine höhere Flexibilität in Arbeiszeit- und Job-Sharing-Modellen.

„Schlecht informiertes Pflegepersonal ist nachweislich für eine erhebliche Steigerung von Versorgungsrisiken verantwortlich und sollte daher nicht zum Einsatz kommen“, heißt es in dem Positionspapier. „Der Übergabe­prozess wird total vernachlässigt“, kritisierte Mai und forderte eine Übergabe im Vorfeld des Schichtbeginns - „auch am Bett“.

Der Bundesgesetzgeber müsse bei der im September des vergangenen Jahres eingeführten Tarif­treueregelung die Verhandlungsmacht der Kostenträger begrenzen, um Chancengleichheit herzustellen, verlangte Mai.

Der Druck und die Verhandlungstaktik der Kostenträger – Kranken- und Pflegekassen – bringe die Liquidität kleiner Pflegedienste in Gefahr und sie drohten in die Insolvenz zu rutschen. Statt der 15 oder 16 Euro pro Stunde könnten sie dann in einigen Fällen doch nur weniger bezahlen.

dpa

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