Bayern beschließt freiwillige Interessenvertretung für Pflegekräfte

München – Bayerns Pflegekräfte können bald auf die Unterstützung einer eigenen Interessenvertretung setzen. Der Landtag in München stimmte heute für die Einrichtung einer „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflegekammer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos. Sie soll bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Regierungsvorhaben, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden werden.
„Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Deshalb könne der „bayerische Weg“ Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.
Der Deutsche Pflegerat und andere Berufsverbände hatten zuvor eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft gefordert. Ursprünglich hatte auch die Staatsregierung eine Pflegekammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich aber nur 50 Prozent der Befragten dafür aus. In Bayern gibt es rund 130.000 Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung, hinzu kommt eine statistisch nicht erfasste Anzahl von Pflegekräften mit anderen Ausbildungsberufen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte den Beschluss. „Statt auf Zwang setzt Bayern auf überzeugenden Gestaltungswillen“, sagte der bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. Nun liege es an den Pflegekräften, diese wegweisende Möglichkeit offensiv zu nutzen. Kritik kommt vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Der in Bayerin eingeschlagene Weg schieße die „Profession Pflege auf Landes- und Bundesebene ins Aus“, sagte DBfK-Geschäftsführerin Marliese Biederbeck in München.
Als großes Manko wertet der DBfK, dass die geplante Interessensvertretung auf freiwilliger Basis, so wie sie jetzt kommt, nicht im Heilberufekammergesetz verankert sein wird. Damit sei die Profession Pflege nicht in der Lage, ihre Belange als gleichwertiger Partner im Gesundheitswesen zu verhandeln. Mit dem bayerischen Modell befürchtet der DBfK auch deshalb eine Schwächung der Pflege, weil Bayern bei Gründung einer Bundespflegekammer außen vor sein würde und wichtige pflegepolitische und pflegefachliche Belange nicht mitgestalten könnte. In vielen anderen Bundesländern wird derzeit eine Pflegekammer auf den Weg gebracht.
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