Politik

Bayern beschließt freiwillige Interessenvertretung für Pflegekräfte

  • Donnerstag, 6. April 2017
Uploaded: 06.04.2017 18:00:41 by lode
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München – Bayerns Pflegekräfte können bald auf die Unterstützung einer eigenen In­te­ressenvertretung setzen. Der Landtag in München stimmte heute für die Einrichtung ei­ner „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflege­kam­mer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos. Sie soll bei allen Ge­setzgebungsverfahren und sonstigen Regierungsvorhaben, die die Pflege betreffen, an­gehört und eingebunden werden.

„Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belas­ten“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Deshalb könne der „bayerische Weg“ Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-De­batte sein.

Der Deutsche Pflegerat und andere Berufsverbände hatten zuvor eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft gefordert. Ursprünglich hatte auch die Staatsregierung eine Pflege­kammer einrichten wollen. In einer Umfrage sprachen sich aber nur 50 Prozent der Be­frag­ten dafür aus. In Bayern gibt es rund 130.000 Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung, hinzu kommt eine statistisch nicht erfasste Anzahl von Pflege­kräften mit anderen Ausbildungsberufen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte den Beschluss. „Statt auf Zwang setzt Bayern auf überzeugenden Gestaltungswillen“, sagte der bpa-Lan­des­vorsitzende Kai A. Kasri. Nun liege es an den Pflegekräften, diese weg­wei­sende Möglichkeit offensiv zu nutzen. Kritik kommt vom Deutschen Berufsverband für Pflege­berufe (DBfK). Der in Bayerin eingeschlagene Weg schieße die „Profession Pflege auf Landes- und Bundesebene ins Aus“, sagte DBfK-Geschäftsführerin Marliese Bieder­beck in München.

Als großes Manko wertet der DBfK, dass die geplante Interessensvertretung auf frei­willi­ger Basis, so wie sie jetzt kommt, nicht im Heilberufekammergesetz verankert sein wird. Damit sei die Profession Pflege nicht in der Lage, ihre Belange als gleichwertiger Partner im Gesundheitswesen zu verhandeln. Mit dem bayerischen Modell befürchtet der DBfK auch deshalb eine Schwächung der Pflege, weil Bayern bei Gründung einer Bundespfle­ge­kammer außen vor sein würde und wichtige pflegepolitische und pflegefachliche Be­lange nicht mitgestalten könnte. In vielen anderen Bundesländern wird derzeit eine Pfle­ge­kammer auf den Weg gebracht.

dpa/may

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