Weiter Diskussion um Interessenvertretung der Pflegenden in Bayern
München – Deutliche Worte gegen das bayerische Modell zur Interessenvertretung von Pflegenden hat der Bundesverband Pflegemanagement gefunden. „Die Interessen der Pflege bleiben bei dem bayerischen Modell auf der Strecke. Die Gesundheitspolitik in Bayern macht mit den Pflegenden, was sie will“, kritisierte der Verband.
Das Bayerische Landeskabinett hatte im vergangenen Oktober einem Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Errichtung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege“ zugestimmt. Das Kabinett setzte sich mit dem Beschluss über den Willen des Deutschen Pflegerats und anderer Berufsverbände hinweg. Diese hatten eine Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft gefordert, ähnlich wie bei Ärzten oder Apothekern.
„Trotz einstimmiger Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege durch den Bayerischen Pflegerat (BLPR), will die Landesregierung dieses Gesetz nun zeitnah verabschieden“, wirft der Bundesverband Pflegemanagement der Politik vor.
Der Verband kritisiert, dass die neue Vereinigung keine Pflichtmitgliedschaft und keine Beitragspflicht vorsehe. Außerdem sollen im Beirat Arbeitgeber vertreten sein, die ein Vetorecht in Sachen Fort- und Weiterbildung hätten. Der Vorstand solle ehrenamtlich tätig sein. „Wie viel Zeit steht auf diese Weise zur Verfügung, um eine professionelle berufspolitische Vertretung zu gewährleisten“, fragt der Bundesverband.
„Das bayerische Vorgehen ist aus unserer Sicht ein Irrweg und nichts anderes als Augenwischerei. Mit der Vereinigung der bayerischen Pflege soll der Schein einer Pflegekammer gewahrt werden, von der eigentlich angestrebten Selbstverwaltung der Pflege ist das Modell Bayern jedoch weit entfernt“, so Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement.
Im Dezember 2016 hatte Niedersachsen als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Gründung einer Pflegekammer beschlossen. Sie soll die Berufsordnung und Weiterbildung regeln, die Qualität der Pflege sichern und bei der Gesetzgebung mitwirken. „Es gilt, die Attraktivität des Berufsfelds Pflege zu steigern, ausreichend Fachkräftenachwuchs zu gewinnen und eine angemessene Vergütung pflegerischer Arbeit sicherzustellen – um nur einige wesentliche Punkte zu nennen“, sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) nach der Entscheidung des Landtages.
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