Kabinettsbeschluss: Mehr Geld für Kliniken und Krankenkassenreform

Berlin – Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen soll neu geregelt werden. Die Krankenhäuser in Deutschland bekommen kurzfristig mehr Geld. Beides hat das Bundeskabinett heute in Berlin beschlossen. Es brachte damit einen Gesetzentwurf des GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg.
Nach Angaben des BMG sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Damit sollen etwaige Lohnerhöhungen für Pflegekräfte in diesem und im vergangenen Jahr aufgefangen werden. „Die zusätzlichen Mittel sollen den Krankenhäusern schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt werden“, hieß es in einer Mitteilung.
Wettbewerb stärken
Beschlossen wurde zudem eine Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA). Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen solle damit künftig fairer als bisher ausgestaltet werden, hieß es. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds, aus den Beitragseinnahmen das notwendige Geld erhält, um tatsächlich angepasst an die jeweilige Erkrankung der Versicherten eine gute Versorgung zu gewährleisten“, sagte Spahn heute vor Journalisten.
Die Kassen sollten nicht im Wettbewerb um die besseren Finanztricks sein oder darum, wer besser im RSA manipuliere. Vielmehr wolle man „einen Wettbewerb um die bessere Versorgung, den besseren Service oder auch um das bessere digitale Angebot“, erklärte der Minister.
Spahn betonte, es sei wichtig, dass Bundes- und Landesaufsicht besser kooperierten, verbindlicher miteinander Absprachen träfen in den Fragen, bei denen es um die Auslegung von Gesetzen gehe. Auch wolle man mit der Reform die Prüfungskompetenz des Bundesversicherungsamtes (BVA) stärken. Das sei nicht zuletzt notwendig, „um auch Manipulationen“ im RSA in Zukunft zu unterbinden, sagte Spahn, der Teile der ursprünglichen Reformpläne aus dem Gesetz gestrichen hatte.
Ursprünglich wollte Spahn die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) bundesweit für alle Versicherten öffnen. Bislang ist das nicht der Fall. Dagegen hatte es erheblichen Widerstand aus den Bundesländern und AOKen gegeben. Spahn sagte heute, er halte das Vorhaben „in der Sache weiterhin für eine Maßnahme, die anzustreben ist“. Das hebe er sich „für weitere Reformbemühungen in den nächsten Jahren“ auf. Derzeit sei das Vorhaben „offenkundig, nicht mehrheitsfähig“.
Kassen sollen leichter untereinander klagen können
Mit Blick auf Beschwerden der großen bundesweiten Kassen, dass die regionalen Ortskrankenkassen von den Aufsichtsbehörden in den Ländern zu wohlwollend geprüft werden, sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass sich Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten leichter verklagen können.
Wie das Ministerium heute mitteilte, sollen mit der Reform zum Beispiel auch die Haftungsregelungen verändert werden: Bislang zahlen bei der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse zuerst die anderen Kassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last unter allen Krankenkassen verteilt.
Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform des RSA. Der soll zukünftig bei den Finanzzuweisungen, anders als bisher, alle Krankheiten berücksichtigen. Auch die regionalen Unterschiede sollen eine Rolle spielen, indem beispielsweise der Anteil der ambulant Pflegebedürftigen in einer Region berücksichtigt wird. Zudem werden ein Risikopool für besonders teure Fälle der Krankenkassen und eine Vorsorgepauschale für Präventionsmaßnahmen eingeführt.
Diagnosebasierte Versorgungsverträge sollen untersagt werden
Versuche einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung der Ärzte zu beeinflussen, sollen gestoppt werden. „Eine Manipulationsbremse soll sicherstellen, dass sich eine Kodierbeeinflussung künftig nicht mehr lohnt“, so das BMG.
Wenn die Diagnosen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, sollen alle Krankenkassen dafür keine Zuweisungen mehr erhalten. Das GKV-FKG sieht auch vor, diagnosebasierte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Kassen zu untersagen. Das Ministerium will zudem klarere Vorgaben schaffen, welche Angebote im Konkurrenzkampf um Neumitglieder erlaubt sind.
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, will Spahn die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes verändern. Vorgesehen ist ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt sein soll. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben.
Der Verband der Ersatzkassen, der BKK Dachverband und der IKK e.V. lobten die RSA-Reform heute als „stimmiges Gesamtpaket“, das zu fairen Wettbewerbsbedingungen in der GKV führe und Manipulationsanreize reduziere. Man bedauere allerdings, dass das Vorhaben, ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen, im Gesetzentwurf aus ihrer Sicht nicht konsequent verfolgt wird.
Der GKV-Verwaltungsrat fürchtet mit den Plänen zum Teil eine Schwächung der Selbstverwaltung. Der neue Lenkungs- und Koordinierungsausschuss schränke die Kompetenz der bestehenden Organe erheblich ein, erklärte der GKV-Verwaltungsratsvorsitzende Volker Hansen. Auch die Gewerkschaften sehen in dem Gesetzentwurf einen Angriff auf die Selbstverwaltung.
Der AOK-Bundesverband sprach sich gegen das Verbot von differenzierten Diagnosen im Rahmen von Haus- und Facharztverträgen aus. „Dieses Verbot verkennt den unverzichtbaren Wert von differenzierten Diagnosen für eine gute ärztliche Behandlung und eine sachgerechte Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten in Deutschland“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Damit schieße die Bundesregierung unbeabsichtigt über das gemeinsame Ziel hinaus, die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken, betonte Hoyer.
Viele der im GKV-FKG ebenfalls vorgesehenen Änderungen am RSA sowie am Haftungssystem und Wettbewerbs- und Organisationsrecht der GKV sieht die AOK ebenfalls kritisch. „Hier werden wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens nachhaken“, so Hoyer.
Kritik kam auch vom Deutschen Hauärzteverband (DHÄV). DHÄV-Chef Ulrich Weigeldt bezeichnete die weitergehenden Regelungen, wie sie etwa zur Entkopplung von Diagnosen und Vergütungen in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und in der besonderen integrierten Versorgung vorgelegt worden seien, als „überzogen“. Es gebe dafür „keinen Anlass“.
In Kraft treten soll das Gesetz den Angaben zufolge voraussichtlich im nächsten Frühjahr. Es bedarf laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keiner Zustimmung des Bundesrates.
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