Ärzteschaft

Behandlung von berufsbedingten Hauterkrankungen in dermatologischen Praxen besonders wichtig

  • Donnerstag, 9. November 2017
/wildworx, stock.adobe.com
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Euskirchen – Die Versorgung von Menschen mit beruflichen Hauterkrankungen hat in den dermatologischen Praxen einen hohen Stellenwert. Das geht aus einer Umfrage des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) unter seinen Mitgliedern hervor. Danach betrachtet rund die Hälfte der teilnehmenden Hautärzte die Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen als einen wichtigen Bestandteil ihrer Praxis. Vier Prozent halten die Früherkennung und Behandlung von beruflich bedingten Hautproblemen für „uninteressant“.

„Die Umfrage zeigt auch, dass die behandelnden Dermatologen sich als Anwälte ihrer Patienten verstehen, die diesen helfen, die Ansprüche, die sie an die gesetzliche Unfallversicherung haben, umzusetzen“, erläuterte der BVDD-Experte Swen Malte John. So gäben 72 Prozent der befragten Hautärzte an, regelmäßig einen Hautarztbericht zu erstatten, 20 Prozent täten dies gelegentlich.

Handekzeme, Kontaktallergien, Hautkrebs

Die Berichte gehen an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Er enthält wichtige Befunde und Untersuchungsergebnisse, auf deren Grundlage der Hautarzt einen Behandlungsauftrag durch die BG bekommt. Das ermöglicht, berufliche Hautbe­lastungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln sowie vorbeugende Hautschutz­maßnahmen zu ergreifen. Werden die Behandlungskosten im Rahmen des sogenannten Hautarztverfahrens von den Unfallversicherungsträgern übernommen, unterliegt die Therapie nicht der Budgetierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

„40 Prozent aller Meldungen beruflicher Erkrankungen in Deutschland gehen auf das Konto Haut“, betonte der Osnabrücker Dermatologe. Die häufigsten berufsbedingten Krankheitsbilder, die Hautärzte zu sehen bekommen, sind laut Umfrage durch Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs.

„Werden bei einem Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung frühzeitig alle Register gezogen, die dem Hautarzt bei der Behandlung zur Verfügung stehen, können die Betroffenen in den allermeisten Fällen in ihrem angestammten Beruf bleiben“, betont John. Das bestätigen die Umfrageergebnisse: 76 Prozent der Befragten erleben danach selten oder nie, dass Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen ihren Beruf aufgeben müssen.

„Leider weiß bisher nur ein kleiner Teil der betroffenen Patienten, wie umfangreich die ihnen heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Prävention sind. Der behandelnde Dermatologe kann hierüber im Detail aufklären“, so John.

hil

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