Politik

Anerkennungen von Berufskrankheiten deutlich gestiegen

  • Dienstag, 9. Januar 2018

Uploaded: 23.05.2014 17:14:56 by mis
/dpa

Berlin – Trotz eines Beschäftigungshöchststandes von 41,3 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland sind 2016 weniger Berufskrankheiten angezeigt worden als im Vorjahr. Gemeldet wurden 80.163 Fälle, das entspricht einem Rückgang von knapp zwei Prozent. Allerdings gab es mit 23,7 Prozent ein erhebliches Plus bei den Aner­kennungen auf eine Berufskrankheit. Beides geht aus der Unterrichtung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016“ der Bundesregierung hervor. Sie gibt einen Überblick über Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. 

Danach waren Hauterkrankungen mit 22.966 Fällen die am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Anerkannt wurden allerdings nur 537 Fälle. Lärmschwerhörigkeit wurde in 12.840 Fällen angezeigt, Hautkrebs durch UV-Strahlung in 8.290 Fällen und Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch das Heben und Tragen schwerer Lasten in 4.898 Fällen. Bei den Anerkennungen auf eine Berufskrankheit liegt die Lärmschwer­hörigkeit mit 7.032 Fällen vorn, es folgen Hautkrebs durch UV-Strahlung mit 5.063 Fällen und Asbestose mit 2.189 Fällen.

Laut der Bundesregierung ist der Anstieg bei den Anerkennungen auf die Einführung neuer Berufskrankheiten im Jahr 2015 zurückzuführen und hier insbesondere auf die neue Berufskrankheit 5103 „Hautkrebs durch UV-Strahlung“ mit 2.998 Anerkennungen und 138 Rentenfällen im Jahr 2016.

Darüber hinaus gebe es auch bei den asbestbedingten Erkrankungen einen Anstieg. „Dabei ist anzumerken, dass asbestbedingte Erkrankungen sich durch sehr lange Latenzzeiten auszeichnen; so liegen zwischen Exposition und Ausbruch der Erkrankung häufig 20 und mehr Jahre“, heißt es in der Unterrichtung.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung