Erneut Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung gefordert

Köln – Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD) dringt weiter auf ein Wahlrecht für Menschen, die wegen einer Behinderung dauerhaft voll betreut werden. Hilfestellungen schränkten die politische Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen nicht ein, sagte sie heute im Deutschlandfunk. Rund 80.000 Menschen seien von der kommenden Bundestagswahl ausgeschlossen – sie hätten aber teils in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein sowie auf kommunaler Ebene wählen dürfen.
Schmidt, die auch Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist, pochte auf einheitliche Regeln. Die Unterschiedlichkeit zeige „die Absurdität des Ganzen“, kritisierte sie. „Und wir müssen wegkommen von dem Gedanken, dass Menschen, die eine intellektuelle Unterstützung brauchen und Beeinträchtigung haben, dass die keine Fähigkeiten haben.“ Mit Assistenz, Barrierefreiheit und Wahlprogrammen in Leichter Sprache könne jeder seine Fähigkeiten entfalten.
Befürchtungen, dass Betreuer Wahlen beeinflussen könnten, wies die SPD-Politikerin zurück. Etwa für blinde Menschen gebe es in Wahlbüros bereits Assistenz. Wenn man Missbrauch ausschließen wolle, müsse eher die Briefwahl abgeschafft werden.
Historisch betrachtet „ist es immer so gewesen, dass man irgendeine Gruppe der Gesellschaft für unfähig gehalten hat, zu wählen“, so Schmidt. Dies sei beim Frauenwahlrecht ebenso wie bei den Arbeitern der Fall gewesen. Aber: „Das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.“ Menschen mit Behinderung dürften davon nicht ausgeschlossen werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: