Politik

Berlin führt Maskenpflicht an Schulen ein

  • Donnerstag, 30. Juli 2020
/picture alliance, Robert Michael
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Berlin – Berlin führt im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine Maskenpflicht an Schulen ein. Die Regelung soll nach Ferienende in gut einer Woche für Schüler, Lehrer und andere Beschäftigte in Schulgebäuden gelten, wie Bildungssenatorin Sandra Schee­res (SPD) heute mitteilte.

Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz zum Beispiel auf Fluren, in Aufenthalts- und Ge­meinschaftsräumen oder der Toilette tragen. In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort soll diese Verpflichtung nicht gelten.

Mit der Maskenpflicht, die der Senat am kommenden Dienstag noch formal beschließen muss, ist Berlin eine Art Vorreiter unter den Bundesländern. Los geht es am 10. August.

Auch anderswo in Deutschland könnte der Mund-Nasen-Schutz nach Ende der Ferien zum Schulalltag gehören, entsprechende Überlegungen gibt es bereits. Offen ist aber vielfach noch, ob und in welchem Umfang das verpflichtend sein soll.

In Baden-Württemberg etwa ist nach den Sommerferien eine Pflicht geplant. In einigen anderen Ländern wie NRW wiederum ist von freiwilligen Maskengeboten die Rede, oder es liegt – wie in Hessen oder Sachsen – im Ermessen der Schulen. Berlins Nachbarland Brandenburg plant aktuell keine Maskenpflicht.

Nach dem Willen des rot-rot-grünen Berliner Senats sollen die Schulen im neuen Schul­jahr trotz Coronakrise wieder weitgehend im Regelbetrieb arbeiten – also mit Präsenz­unterricht und wegen der großen Schülerzahl in den Räumlichkeiten ohne Mindestab­stand. Ausnahmen gelten für Schüler mit Vorerkrankungen.

Die Maskenpflicht ist als Teil von Hygieneplänen nun ein Baustein, um den Schutz vor An­steckung mit dem Virus zu verbessern. Außerdem ist geplant, Klassenverbände den ganzen Tag im selben Raum zu beschulen, um Begegnungen mit anderen Schülern zu vermeiden. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch das regelmäßige Lüften der Räume.

Die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt laut Bildungsverwaltung grundsätzlich für alle Schulformen. Für Förderschulen, an denen behinderte Menschen lernen, wird es aber Ausnahmen geben. Offen ist noch, ob an den Schulen Masken vorge­halten werden für Schüler, die keine oder diese vergessen haben. Dazu seien noch Ge­spräche geplant, hieß es.

dpa

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