Ärzteschaft

Bund, Länder und Kassen sollten Weiterbildung gemeinsam finanzieren

  • Dienstag, 19. März 2024
/Rawpixel.com, stock.adobe.com
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Berlin – Die medizinische Weiterbildung sollte künftig gleichermaßen durch Bund, Länder und Krankenkassen finanziert werden. Diesen Vorschlag hat heute der Arbeits­kreis IV (Weiterbildung) des Hartmannbundes ge­macht. Einer Finanzierung durch nur einen Akteur lehnt der Hartmannbund hingegen strikt ab.

„Es ist zwar absolut richtig, dass die Weiterbildung unterfinanziert ist und es hier eine schnelle, pragmatische Lösung braucht“, sagte Sebastian Exner, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises.

Aus seiner Sicht muss die Weiterbildung aber „unbedingt in ärztlicher Hand und damit in der Zuständigkeit der Ärztekammern bleiben“. Das lasse sich im Falle einer ausschließlichen Steuerfinanzierung nicht gewähr­leisten, betonte er.

Der Hartmannbund erteilte auch jedem anderen Finanzierungsmodell, das ausschließlich auf einem einzel­nen Geldgeber fußt, eine Absage. Besser sei ein Modell, bei dem Bund, Länder und Kassen die finanzielle Verantwortung tragen.

„Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Ärzteschaft die volle Kontrolle und Verantwortung über die Qualität des Facharztstandards behält“, so Exner. Er rief den Bund auf, eine Finanzierungsbasis für die ärztli­che Weiterbildung, die vom System der Fallpauschalen entkoppelt sein müsste, im Rahmen der Kranken­hausreform mit umzusetzen.

may/EB

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