Bund setzt auf Fortschritte für geplante Krankenhausreform

Berlin – Der Bund setzt auf weitere Fortschritte mit den Ländern auf dem Weg zu einer geplanten Krankenhausreform. Dazu vorgebrachte Kritikpunkte seien lösbar, hieß es heute aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor erneuten Beratungen von Bund und Ländern am morgigen Donnerstag.
Man bewege sich nun auf die Zielgerade zu, um aus einem Arbeitsentwurf einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz zu machen. Zuletzt war ein neuer Entwurf bekannt geworden, der weitere Details zur Finanzierungsreform und Leistungsgruppen beinhaltet.
Bayern dämpfte indes Hoffnungen auf eine zügige Einigung. Der überarbeiteter Entwurf des Bundes sei „reine Kosmetik“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in München.
Die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken vom Druck hin zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten erhalten.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.
Das angepeilte Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2024 verzögert sich. „Wir werden die Reform hoffentlich bis Ostern beschließen“, sagte Lauterbach der Tageszeitung. Es werde aber weiter so sein, dass die Länder 2025 und 2026 die Leistungsgruppen zuweisen, die Reform 2027/2028 Geld transportiere und 2029 komplett umgesetzt sein werde.
Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken verständigt. Seit mehreren Wochen laufen inzwischen gemeinsame Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.
Die Reform werde prinzipiell von allen gewünscht, hieß es in Berliner Ministeriumskreisen weiter. Sie nehme ökonomischen Druck aus dem System und bringe Krankenhäusern quasi eine Existenzgarantie für zugewiesene Leistungsbereiche.
Weiterhin deutliche Korrekturen nötig
Die bayerische Ministerin Gerlach mahnte aber heute: „Durch die Krankenhausreform darf die stationäre Versorgung in der Fläche nicht gefährdet werden.“ Nötig seien nach wie vor deutliche Korrekturen an den Reformplänen. Eingriffen in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder werde man sich weiter entgegenstemmen. Die Reform könne zudem nur gelingen, wenn der Bund die strukturellen Finanzdefizite der Kliniken angehe.
Der AOK-Bundesverband mahnte, dass alle Seiten ihrer Verantwortung gerecht werden müssten. Angesichts zunehmender Überkapazitäten, ständig steigender Ausgabe, teilweise enormer Qualitätsunterschiede und eines eklatanten Fachkräftemangels erwarte der Verband eine „zügige Einigung zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft“.
Lauterbach warnte die Länder, ein in Zusammenhang mit der Reform stehendes Gesetz für einen Onlineatlas zur Behandlungsqualität der Kliniken in Deutschland auszubremsen. „Mit dem Transparenzgesetz bringen wir kurzfristig erhebliche Mittel in die Kliniken“, sagte er der Tageszeitung. Neben Energiehilfen gehe es um vorgezogene sechs Milliarden Euro für eine bessere Bezahlung der Pflege in Kliniken.
Das vom Bundestag schon beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt, es in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag zu schicken. Lauterbach warnte, dass dann der Bundestag noch einmal über das Gesetz abstimmen müsste. „Angesichts der Haushaltslage rechne ich nicht automatisch mit Zustimmung.“
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