Politik

Bund überlässt Ländern Zulassungsreform fürs Medizinstudium

  • Montag, 26. Februar 2018
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Berlin – Der Bund will die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Zulassung zum Medizinstudium den Bundesländern überlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Karlsruhe hatte am 19. Dezember entschieden, dass die Studienplatzvergabe teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semestern.

„Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder“, schreibt das Bildungsressort in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage. Wie ein Zeitplan der Länder zeigt, wollen diese bis Juni den Entwurf eines Staatsvertrags erarbeiten.

Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, kritisierte, die Bundesregierung gehe mit ihrer Passivität ein hohes Risiko ein. Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres Staatsvertrags für die Hochschulzulassung in Verzug oder Konflikt geraten, drohe eine Klagewelle von Studienbewerbern.

Der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, Frank Wissing, sagte, man wünsche sich „einen großen Wurf und ein neues, robustes Verfahren statt Reparaturarbeiten und Klein-Klein.“

dpa

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