Politik

Bund und Länder beschließen Anpassung des SARS-CoV-2-­Testregimes – Pflichtquarantäne für Risikorückkehrer

  • Donnerstag, 27. August 2020

Berlin – Reiserückkehrer aus SARS-CoV-2-Risikogebieten sollen demnächst eine Corona­quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll „möglichst“ ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Dies wurde im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder heute beschlossen.

Zudem soll es für Reiserückkehrer aus Risikogebieten künftig voraussichtlich keine Ent­schädigung für den Einkommensausfall durch Quarantäne mehr geben. Bund und Länder streben eine kurzfristige entsprechende Rechtsänderung an.

Merkel betonte, dies solle aber nur gelten, wenn etwa ein Land bereits zum Reiseantritt zum SARS-CoV-2-Risikogebiet erklärt worden war. Sie rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten „wo immer es möglich ist“.

Da bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten die Zahl der festgestellten Coronainfektionen „außerordentlich gering“ sei, soll die Möglichkeit zur kostenfreien Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommer­fe­­rien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020 enden, so der Bund-Länder-Be­schluss.

Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen – „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“. Bund und Länder ap­pellieren in diesem Zusammenhang mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quaran­tänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürger nachzukomm­en.

Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten soll laut Beschluss eine unverzügliche Über­mitt­lung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht gewährleistet werden. Die Länder sollen die darauf aufbauenden Kontrollen sicherstellen.

Der Bund werde „unter Hochdruck“ bis Ende September eine elektronische Einreisean­mel­dung erarbeiten, welche den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsäm­tern digitalisieren soll.

Bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist, wird die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vorerst aufrechterhalten. Daneben streben Bund und Länder weitere Vereinbarungen mit den Risikoreiseländern an, wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rückreise verbindlich getestet werden. So soll eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden werden.

Im Rahmen der Sicherung ausreichender SARS-CoV-2-Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infrastruktur soll der Bund einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnostische Optionen vorlegen. Auf Basis dieser Analysen wollen Bund und Länder die Testkapazitäten „soweit möglich“ ausbauen.

Außerdem soll das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) die „vorliegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne aus­werten", um hier neue Erkenntnisse auch zum „Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven Antikörpertests oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit verkürzen kann", heißt es in dem Beschluss, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Dazu will der Bund auch weiter darauf drängen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) personell wie technisch ausgebaut und aufgerüstet wird. Der „Pakt für den ÖGD" ist bei den Gesundheitsministern von Bund und Land beauftragt und soll bei einer Konferenz auf Einladung von Kanzlerin Angela Merkel am 8. September vorgestellt werden, heißt es in dem Beschluss.

dpa/aha/bee

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