Politik

Bund verschärft Einreiseregeln aus Virusvariantengebiet

  • Mittwoch, 22. Dezember 2021
/picture alliance, Fabian Sommer
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Berlin – Wegen der Ausbreitung der hoch ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Bundesregierung die Einreiseregeln aus Virusvariantengebieten verschärft.

Wer aus einem solchen Gebiet nach Deutschland einreist, braucht künftig einen negativen PCR-Test. Das teilte die Regierung heute nach einem Beschluss des Kabinetts mit. Nachweis- und Testpflichten gelten mit der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung demnächst für alle ab einem Alter von sechs Jah­ren.

Zuvor hatten sich die Gesundheitsminister der Länder für die Änderungen ausgesprochen, um die Aus­brei­tung von Omikron so lange wie möglich zu verhindern und zu verlangsamen, damit sich noch mehr Men­schen impfen lassen können. Virusvariantengebiete sind derzeit verschiedenen Länder des südlichen Afrikas sowie seit Montag auch Großbritannien.

Verschärfte Schutzvorkehrungen sollen laut Verordnung dazu beitragen, dass Infektionen frühzeitig vor der Einreise entdeckt werden. Die PCR-Testverpflichtung besteht auch für Reisende, die nur auf der Durchreise einen Stopp in Deutschland machen.

Der PCR-Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Kommt man mit Fugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein.

Da nun auch für Kinder ab fünf Jahren die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen COVID-19 bestehe, werde die Altersgrenze für die Nachweispflicht von derzeit zwölf Jahren auf sechs Jahre abgesenkt.

dpa

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