Schärfere Reiseregeln aus Angst vor Omikron, Großbritannien Virusvariantengebiet

Berlin – Deutschland schränkt den grenzüberschreitenden Reiseverkehr weiter ein, um die Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus zu bremsen. Ab heute ist Großbritannien als sogenanntes Virusvariantengebiet eingestuft: Damit gilt weitestgehend ein Beförderungsverbot mit nur wenigen Ausnahmen.
Die Reisenden, die aus Virusvariantenländern noch nach Deutschland einreisen dürfen, sollen künftig vor Abflug einen negativen PCR-Test vorzeigen müssen – diese Forderung richteten die Gesundheitsminister der Länder am Wochenende an den Bund.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte vorgestern nach Beratungen mit seinen Länderkollegen die Forderung nach Verschärfungen. „Die Einreise sicherer zu machen hilft, damit sich die Omikron-Variante nicht so schnell ausbreitet“, erklärte er. „Verhindern können wir die Verbreitung nicht, nur verzögern. Je länger es dauert, bis Omikron auch Deutschland im Griff hat, umso besser.“
Die Länderminister hatten den Bund vorgestern auch ausdrücklich aufgefordert, Großbritannien als Virusvariantengebiet einzustufen. Der Bund kam dieser Forderung umgehend nach. Die Omikron-Variante des Coronavirus habe sich in Großbritannien „sehr deutlich“ ausgebreitet, erklärte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Zuvor waren nur Südafrika und sieben weitere Länder im südlichen Afrika als Virusvariantengebiet eingestuft. Aus solchen Ländern dürfen in der Regel – neben einigen Sonderfällen – nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Die Einreisenden müssen danach in allen Fällen 14 Tage in Quarantäne, die sie nicht durch einen Negativtest verkürzen können.
Seit gestern sind zudem fünf weitere Länder wegen hoher Infektionszahlen als Hochrisikogebiet eingestuft: Frankreich, Dänemark, Norwegen, Libanon und Andorra. Wer aus Hochrisikogebieten nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich zehn Tage lang isolieren. Die Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Coronatest beendet werden.
Angesichts der aktuellen Lage sei es „von zentraler Bedeutung“, die Bedingungen der Einreise gerade aus Virusvariantengebieten nochmals „deutlich zu verschärfen“, erklärte Holetschek. Künftig sollten Einreisende aus dieser Ländergruppe ab sechs Jahren schon vor Abreise aus betroffenen Gebieten dem Beförderer einen negativen PCR-Test vorlegen. Bislang galt das nur für Kinder ab zwölf Jahren. Schnelltests reichen dabei nicht mehr aus. Ein solcher PCR-Test müsse auch von Reisenden aus jenen Gebieten vorgelegt werden, die auf einem deutschen Flughafen lediglich umsteigen.
„Die Passagiere sitzen teilweise stundenlang im selben Flieger, und das Virus unterscheidet nicht zwischen Passagieren, die aus- oder umsteigen“, erklärte Holetschek. „Daher bitten wir den Bund, diese mögliche Infektionsquelle gerade bei Langstreckenflügen einzudämmen, indem alle Passagiere einen PCR-Test vorlegen müssen – alles andere wäre absurd.“
Die Landesminister schlagen in ihrem Beschluss vor, eine solche Testregel für Flüge ab fünf Stunden Dauer einzuführen und die Coronaeinreiseverordnung entsprechend zu ändern. Dafür ist der Bund zuständig. Die Gesundheitsminister fürchten aber ein abermaliges Ansteigen – Minister Lauterbach hatte am Freitag vor einer „massiven fünften Welle“ gewarnt.
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