Ärzteschaft

Reformbaustellen im Gesundheitswesen: BÄK-Chef Reinhardt sieht 2026 als „Schlüsseljahr“

  • Mittwoch, 7. Januar 2026
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer /picture alliance, Elisa Schu
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer /picture alliance, Elisa Schu

Berlin – Das gerade begonnene Jahr 2026 stellt ein gesundheitspolitisches „Schlüsseljahr“ für die Bewältigung der vielen Herausforderungen im Gesundheitswesen dar. Dies betonte heute Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).

Reformbaustellen wie die Finanzierung, die Koordination sowie die Steuerung medizinischer Leistungen und auch die Belastung der Beschäftigten müssten entschlossen angegangen werden, sagte er. Die Bewältigung dieser Themen sei sicherlich komplex und werde die Politik nicht nur in der laufenden Legislaturperiode fordern, sondern auch darüber hinaus, so Reinhardt im Rahmen der BÄK-Neujahrspressekonferenz.

Angesichts der großen Anzahl von ungelösten Problemen müssten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes klare Ziele benannt werden – dabei spiele insbesondere die Sicherung und Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine große Rolle.

„Die angespannte Finanzlage ist das Ergebnis struktureller Probleme, die sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben“, betonte Reinhardt. Um weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern, müsse die GKV kurzfristig in Milliardenhöhe entlastet werden.

Dafür sei die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erforderlich, insbesondere die des Bundesfinanzministers. Mit einer kurzfristigen Stabilisierung könne man Zeit gewinnen, um dann umfassende Strukturmaßnahmen umzusetzen.

Aus Sicht der BÄK muss die GKV konsequent von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Dies gelte insbesondere für die Finanzierung der Kosten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. Dabei handle es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die „in vollem Umfang“ aus Steuermitteln finanziert werden müsse, so Reinhardt.

Sinnvoll seien auch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent sowie die Einführung von zweckgebundenen Abgaben auf Alkohol, Tabak und Zucker aus – letztere sollen dem Gesundheitswesen und Präventionsmaßnahmen zufließen.

Ein „zentraler Baustein“ von mittelfristig wirksamen Strukturreformen stellt aus Sicht von Reinhardt die Krankenhausreform dar. Die Anpassungen müssten medizinisch sinnvoll, regional differenziert und personell tragfähig sein, hier gebe es noch Nachbesserungsbedarf, betonte er.

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sei hierbei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus. Unter anderem müssten die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung stärker berücksichtigt werden.

Reinhardt wies darauf hin, dass die angestrebte Leistungszentralisierung neue Kooperationsformen in der Weiterbildung erforderlich machen wird. Regionale Weiterbildungsverbünde müssten deshalb gezielt gestärkt und gegenfinanziert werden. Zudem dürften Rotationen innerhalb solcher Verbünde nicht durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz behindert werden – hier müsse der Gesetzgeber „Dinge gangbar“ machen.

Korrekturbedarf gebe es auch bei der Ausgestaltung der Vorhaltevergütung für die Kliniken. Die derzeit geplanten Regelungen seien zu bürokratisch und verfehlten das Ziel der Fallzahlunabhängigkeit.

Eng verknüpft mit der Krankenhausreform sieht Reinhardt eine Notfallreform sowie die Themen Primärversorgungssystem und Patientensteuerung. Derzeit betreibe man in Deutschland ein „hochkomplexes und weitgehend ungesteuertes System“, das man sich so auf Dauer nicht leisten könne.

Zum Abbau von unnötigen Fehlinanspruchnahmen werde Ende dieses Monats im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Diskussionsauftakt mit den Stakeholdern der medizinischen Versorgung stattfinden.

Mit Blick auf den ambulanten Bereich plädierte Reinhardt für verbindliche primärärztliche Einschreibemodelle sowie für eine strukturierte Ersteinschätzung inklusive Weiterleitung in die jeweils passgerechte Versorgungsebene. Eine grundsätzliche Arztkontaktpauschale sei „nicht sinnvoll“ – sehr wohl aber Zahlungen, falls man aus individuellen Gründen von der mit „einer gewissen Verbindlichkeit“ erfolgten Einsteuerung abweichen wolle.

Für eine deutliche Entlastung von Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Gesundheitsberufen könnten Entbürokratisierungsmaßnahmen sorgen, so der BÄK-Präsident. Er appellierte an das BMG, zeitnah ein entsprechendes Gesetz umzusetzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), mit der man auch dazu in Gesprächen stehe, könne die bereits vorliegenden Vorschläge aus der Ärzteschaft nutzen.

aha

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