Politik

Bundesgesund­heitsministerium legt mögliche Entbürokratisierungs­maßnahmen vor

  • Mittwoch, 8. November 2023
/Elnur, stock.adobe.com
/Elnur, stock.adobe.com

Berlin – Zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Eck­punktepapier erarbeitet. Die Empfehlungen betreffen den ambulanten und stationären Sektor, den Arznei­mittel- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie die Digitalisierung.

In dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, man werde zusätzlich zu den in den Empfeh­lungen aufgeführten Maßnahmen fortlaufend prüfen, an welchen Stellen im Gesundheitswesen nicht not­wendige Bürokratie abgebaut werden kann.

Die Entbürokratisierung des Gesundheitswesens könne zudem nur dann erfolgreich sein, wenn sie auch und gemeinsam durch die Akteure des Gesundheitswesens erfolge – vielfach beruhe Bürokratie auch auf Vorga­ben, die die Selbstverwaltung vereinbart und implementiert habe.

Umfassende Entbürokratisierungsmaßnahmen wurden und werden nachdrücklich von einer Vielzahl von Akteuren im Gesundheitswesen eingefordert. Einer gesetzlichen Vorgabe zufolge sollte das BMG bis zum 30. September 2023 entsprechende Empfehlungen erarbeiten.

Maßnahmen in der ambulanten Versorgung

Um die bürokratischen Belastungen für ambulante Leistungserbringer abzubauen, soll unter anderem die aktuelle Regelung zur ärztlichen Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes angepasst werden. Die geltende Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung bereits am ersten Tag der Erkrankung des Kindes werde vonseiten der Ärzte und Eltern als großer Bürokratieaufwand wahrgenommen, so die Begründung.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im Zusammenhang mit eigenen Vorschlägen zum Bürokratieabbau auf diesbezügliches Einsparpotenzial hingewiesen. Die Eckpunkte des BMG sehen vor, die gesetzliche Regelung so anzupassen, dass erst ab dem 4. Tag der Erkrankung des Kindes ein ärztliches Zeug­nis notwendig ist.

Das Zulassungsverfahren für Vertragsärztinnen und -ärzte soll ebenfalls entbürokratisiert werden. Mit ent­sprechenden Änderungen der Zulassungsverordnung will das BMG Bürokratie für Ärzte, Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Zulassungsausschüsse abbauen und die Entwicklung hin zu elek­tronischen Verfahren berücksichtigen. Auch soll eine Zusammenlegung verschiedener bisher getrennter Register sowie eine Straffung der Regelungen zu Antragsverfahren erfolgen.

Bei Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sollen den Eckpunkten zufolge verschiedene mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau geprüft werden. Dazu heißt es in dem Papier unter anderem, „damit die Kosten des Prüfverfahrens in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe eines möglichen Regresses stehen, ist für den Arznei- und Heilmittelbereich eine Bagatellgrenze vorzusehen“.

Daneben sehen die Empfehlungen auch Maßnahmen für den Ausbau der Digitalisierung in der ambulanten Versorgung – man strebe eine vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen an – sowie Entlastungen für den Bereich der Psychotherapie vor. Hier sind beispielsweise Erleichterungen beim Antrags­verfahren bei der Kurzzeittherapie sowie Vereinfachungen beim Konsiliarbericht vorgesehen.

Die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, bewerteten den vorgeschla­ge­nen Maßnahmenkatalog als „noch vage“. Einige der KBV-Vorschläge würden aber aufgegriffen. So mache eine Bagatellgrenze für den Arznei- und Heilmittelbereich Sinn, ebenso zielführend seien Vereinfachungen bei den Konsiliarberichten.

„Eine vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen kann insbesondere vor dem Hinter­grund der bisher gemachten äußerst kritischen Erfahrungen nur gelingen, wenn die Praxen rechtzeitig einge­bunden werden und deren Anforderungen auch angemessen berücksichtigt werden“, so der KBV-Vorstand.

Maßnahmen in der stationären Versorgung

Bezüglich der Entbürokratisierung der stationären Versorgung wird vor allem auf die Krankenhausreform ver­wiesen. Die im Eckpunktepapier vorgesehenen Maßnahmen, etwa die Integration des Fixkostendegressions­abschlags in die Vorhaltevergütung und die Vereinheitlichung der derzeitigen Prüfungen durch die Medizini­schen Dienste (MD), seien Bestandteil des Erarbeitungsprozesses für einen Gesetzentwurf. Zudem sollen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin Abrechnungsprüfungen dauerhaft abgeschafft werden.

Auch das geplante Krankenhaustransparenzgesetz könne perspektivisch zum Bürokratieabbau beitragen, so das BMG. Darüber hinaus arbeite die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Kranken­hausversorgung an Empfehlungen zum Bürokratieabbau, die als Grundlage für weitere Schritte zum Büro­kratieabbau in der stationären Versorgung dienen sollen.

Maßnahmen für den Arzneimittelbereich

Im Zentrum der Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Arzneimittelbereich stehen organisatorische Verän­de­rungen, wie die Einrichtung einer Bundesethikkommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Me­dizinprodukte (BfArM) und die Integration des strahlenschutzrechtlichen Verfahrens in das arzneimittel­rechtliche Genehmigungsverfahren.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für die klinischen Prüfungen und die Zulassung von Arzneimitteln verbessert und eine Reduzierung von Bürokratie erreicht werden.

aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung